Wissenschaftliche Literatur Pflichten
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Stefan Maier
Pflichten der Leitungsorgane und Rechte der Aktionäre bei der Abwehr feindlicher Übernahmeangebote
Eine rechtsvergleichende Untersuchung des US-amerikanischen und des deutschen Rechts
Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse
Der Autor die Thematik der feindlichen Übernahme von Kapitalgesellschaften rechtsvergleichend anhand der Situation in den USA – dargestellt am Beispiel des in dieser Hinsicht bedeutsamsten Bundesstaates Delaware und der Situation in Deutschland. Hierzu werden zunächst die Pflichten der Leitungsorgane bezüglich der Ergreifung von Abwehrmaßnahmen in den USA dargestellt. Da sich diese aus der zugrunde liegenden Rechtsprechung ergeben, wird diese ausführlich…
AbwehrmaßnahmenAnsprüche der AktionäreEuropäische ÜbernahmerichtlinieFeindliche ÜbernahmeKapitalgesellschaftRechtsvergleichRechtswissenschaftWirtschaftsrecht
Tobias Krautstrunk
Beweisvereitelung
de amissione instrumentorum bis zur Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten
Studien zur Rechtswissenschaft
Das Buch hat ein sehr praxisrelevantes Thema zum Gegenstand. Der Einflussnahme auf gegnerisches Beweismittel durch Verfahrensbeteiligte hat sich jede Verfahrensordnung zu stellen. Das vorliegende Werk konzentriert sich aus Raumgründen jedoch auf den Zivilprozess.
Um verstehen zu können, wie im Zivilprozess auf beweisvereitelndes Verhalten reagiert wird, ist es sinnvoll, sich einen Überblick über die Geschichte der Rechtsfigur zu verschaffen. Dieser wird hier…
BeweisvereitelungEuroparechtGrundrechteMitwirkungspflichtenProzessrechtRechtswissenschaft
Mateusz Korus
Governance-Systeme nach Solvency II
Studien zur Rechtswissenschaft
Die Europäische Union befasst sich schon seit mehr als einem Jahrzehnt mit der Reform der europäischen Versicherungsaufsicht. Am 1. Januar 2016 ist nun die Solvency-II-Reform in Kraft getreten. Mit Solvency II führt der europäische Normgeber ein umfassendes Normenkomplex an quantitativer und qualitativer Vorgaben für Versicherungsunternehmen ein. Einen zentralen Teil dieser Reform bilden neue aufsichtsrechtliche Organisationsanforderungen für die Versicherungswirtschaft.…
BeschwerdeerteilungComplianceCorporate GovernanceInterne RevisionInternes KontrollsystemRisikomanagementSolvency IIVersicherungsaufsichtVersicherungsunternehmen
Florian Lähn
Der Vermieterwechsel im laufenden Mietverhältnis
– Eine Untersuchung zur Wohn- und Gewerberaummiete unter besonderer Berücksichtigung individual- und formularvertraglicher Klauseln –
Eine besonders wertbeständige Form der Geldanlage ist diejenige in Immobilien. Ein guter Vermietungsstand beeinflusst erheblich den Wert und die Marktgängigkeit eines Grundstücks. Bei einer Transaktion ist für den Erwerber ein wichtiger Faktor, dass die Immobilien von privaten und gewerbetreibenden Mietern langfristig genutzt werden. Denn der Gesetzgeber hat sich in § 566 Abs. 1 BGB für einen Eintritt des Erwerbers in sämtliche Rechte und Pflichten des Vermieters im…
Gewerbliche WeitervermietungKaufMietkautionMietrechtVermieterwechselZivilrecht„Kauf bricht nicht Miete“
Alexander Schubert
Einstweilige Maßnahmen im internationalen Warenhandelsrecht
Die Artikel 71–73 des UN-Kaufrechts im Lichte von UNIDROIT-Prinzipien, PECL und DCFR
Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht
„Time is of the essence“ – dieses Schlagwort hört man im Umfeld des internationalen Handels immer wieder. Insbesondere im grenzüberschreitenden Handel ist es für die Parteien von überragender Wichtigkeit, dass die jeweils andere Seite ihre Verpflichtungen inhaltlich ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Dabei stützt kaum eine Industrienation ihren wirtschaftlichen Erfolg so sehr auf einen global vernetzten Exporthandel wie Deutschland. Die deutsche Exportindustrie…
AnhalterechtAnticipatory BreachAnticipatory RepudiationAntizipierter VertragsbruchArtikel 71-73 CISGAufhebungsrechtDCFRErfüllungsverweigerungPECLStoppage in TransitSuspensionUNUN-KaufrechtUNIDROIT-PrinzipienUnsicherheitseinredeVerschlechterungseinredeVorweggenommene VertragsverletzungWarenhandelsrechtZurückbehaltungsrecht
Antonia Brehm
Alte Sendung, neue Nutzung
Probleme der Rechteklärung bei der Nutzung bereits existierender audiovisueller Produktionen im Rahmen nachgelagerter Auswertungsstufen
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
Neue Nutzungsarten verändern den Medienmarkt. Es entstehen vielfältige und immer neue Möglichkeiten, Inhalte zu verbreiten. Dementsprechend verändern sich auch die Nutzerbedürfnisse und die Erwartungen der Rezipienten. Dies stellt die Sendunternehmen als klassische Marktakteure vor neue Herausforderungen. Soll eine bestehende (Alt-) Sendung auf einer nachgelagerten „neuen“ Auswertungsstufe genutzt werden, müssen die entsprechenden Rechte nacherworben werden, sofern nicht…
AnnexnutzungDigitaler BinnenmarktExtended Collective LicensingKollektivierte RechtewahrnehmungOne-Stop-ShopRBÜRechteklärungRechtswissenschaftSendelandprinzipTerritorialitätsprinzip§ 137 e UrhG
Sonja Katrin Reitzug
Die persönliche Haftung der Gesellschafter einer oHG für Masseverbindlichkeiten
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Ein Kernproblem des modernen Insolvenzrechts betrifft das Zusammenspiel mit dem Gesellschaftsrecht. Diese Problematik wird im Rahmen der Untersuchung am Beispiel von Reichweite und Grenzen der persönlichen Gesellschafterhaftung für Masseverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren über das Vermögen der oHG eingehend erörtert. Der IX. Senat des BGH hat am 24. September 2009 (Az. IX ZR 234/07) festgestellt, dass bereits aus insolvenzrechtlichen Gründen keine persönliche Haftung…
EigennutzGesellschaftsrechtinsolvenzfreies VermögenInsolvenzmasseInsolvenzrechtLiquidationMasseverbindlichkeitenNachhaftungNachschusspflichtOHGpersönliche GesellschafterhaftungSondermasseVerfahrenskosten
André Bienek
Die Haftung des Arbeitgebers für diskriminierende Handlungen des Betriebsrats gegenüber Arbeitnehmern
Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
Im Arbeitsrecht richtet sich das Diskriminierungsverbot an den Arbeitgeber, die im Betrieb beschäftigten Personen und betriebsfremde Dritte. Hauptadressat des AGG ist jedoch zweifelsohne der Arbeitgeber. Ihn treffen nach dem Willen des Gesetzgebers zahlreiche Einstandspflichten, die ein hohes Haftungspotential bergen. Der Arbeitgeber steht deshalb nicht nur bei selbst begangenen Diskriminierungen, sondern auch bei Diskriminierungen durch Dritte im Zentrum…
AGGAnweisungArbeitgeberArbeitnehmerArbeitsrechtBetriebsratDiskriminierungHaftungZurechnung
Christopher Wiencke
Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts bei Arbeitsverträgen mit Berufssportlern
Sportrecht in Forschung und Praxis
Sport ist heutzutage ein wichtiger Sektor des Arbeitslebens. Arbeitsverträge mit Berufssportlern weichen jedoch von klassischen Arbeitsverträgen in besonderer Weise ab. Der Berufssportler ist in der Ausübung seiner Sportarbeitsleistung zwar freier als andere Arbeitnehmer, aufgrund der physischen und psychischen Belastungen bedarf er aber gleichzeitig einer besonderen Fürsorge durch seinen Arbeitgeber.
Da Gesundheit und Fitness der Berufssportler eine…
ArbeitnehmerArbeitsrechtArbeitsverträgeArbeitsvertragBerufsfußballerBerufsfußballspielerBerufssportBerufssportlerBundesligaDirektionsrechtFürsorgepflichtFußballProfisportlerSportrechtTennisTennisspieler
Julia Müller
Vertragsgestaltung beim Betriebsübergang
Zur Regelung der Folgen des §613a BGB zwischen bisherigem und neuem Betriebsinhaber
Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber – beispielsweise im Wege eines Unternehmenskaufs – kann einen Betriebsübergang auslösen. Es gelten dann die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a BGB. Der neue Betriebsinhaber tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus den im übertragenen Betrieb(steil) bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Demgegenüber haftet der bisherige Arbeitgeber nur noch in beschränktem Umfang gegenüber den…
BetriebsinhaberBetriebsübergangFreistellungsklauselGarantieerklärungHaftungsbegrenzungRechtswissenschaftUnternehmenskaufVertragsgestaltungVertragspartnerVertragsrecht§ 613a BGB