Dissertation: Alte Sendung, neue Nutzung

Alte Sendung, neue Nutzung

Probleme der Rechteklärung bei der Nutzung bereits existierender audiovisueller Produktionen im Rahmen nachgelagerter Auswertungsstufen

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 134

Hamburg , 294 Seiten

ISBN 978-3-8300-9082-3 (Print) |ISBN 978-3-339-09082-9 (eBook)

Zum Inhalt

Neue Nutzungsarten verändern den Medienmarkt. Es entstehen vielfältige und immer neue Möglichkeiten, Inhalte zu verbreiten. Dementsprechend verändern sich auch die Nutzerbedürfnisse und die Erwartungen der Rezipienten. Dies stellt die Sendunternehmen als klassische Marktakteure vor neue Herausforderungen. Soll eine bestehende (Alt-) Sendung auf einer nachgelagerten „neuen“ Auswertungsstufe genutzt werden, müssen die entsprechenden Rechte nacherworben werden, sofern nicht die Voraussetzungen des § 137l UrhG vorliegen. Dies bereitet im Falle der Wiederverwertung bereits existierender Inhalte Schwierigkeiten. Insbesondere bei audiovisuellen Produktionen potenzieren sich aufgrund der Vielzahl der Beteiligten und der Menge der enthaltenen Rechte die Unwägbarkeiten, denen sich das Sendeunternehmen bei der Rechteklärung ausgesetzt sieht. Das Spannungsfeld zwischen Urheber- und Allgemeininteressen tritt hier in besonderem Maße zutage. Immaterialrechtsgüter sind als Kultur- und Kommunikationsgüter nicht allein auf die Sicherung des wirtschaftlichen Werts gerichtet, sondern dienen gleichsam der Erkenntnisgewinnung, -vermittlung und -verbreitung.

Die Zielsetzung der Untersuchung besteht darin, am Beispiel der Mediathekennutzung vorbestehender audiovisueller Produktionen die Schwierigkeiten des Rechtenacherwerbs aufzuzeigen und nach Mechanismen zu suchen, mit denen die Wiederverwertung von Produktionen auf nachgelagerten Auswertungsebenen vereinfacht bzw. ermöglicht werden kann. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Gewichtung und Ausbalancierung der teilweise gegenläufigen Interessen der Beteiligten zu legen.

Als Lösungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden u.a. im Rahmen der kollektivierten Rechtewahrnehmung die Verwertungsgesellschaftspflicht und die Extended Collective Licensing Agreements, die ihren Ursprung in den Rechtssystemen der nordeuropäischen Staaten haben, sowie die Einführung eines verpflichtenden oder freiwilligen Urheberrechtsregisters.

Darüber hinaus wird ein Blick auf die besondere Problematik der territorialen Rechtefragmentierung im Falle des Grenzübertritts von Produktionen geworfen.

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