Dissertation: Vertragsgestaltung beim Betriebsübergang

Vertragsgestaltung beim Betriebsübergang

Zur Regelung der Folgen des §613a BGB zwischen bisherigem und neuem Betriebsinhaber

Studien zum Vertragsrecht, Band 21

Hamburg , 236 Seiten

ISBN 978-3-8300-8990-2 (Print)

ISBN 978-3-339-08990-8 (eBook)

Zum Inhalt

Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber – beispielsweise im Wege eines Unternehmenskaufs – kann einen Betriebsübergang auslösen. Es gelten dann die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a BGB. Der neue Betriebsinhaber tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus den im übertragenen Betrieb(steil) bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Demgegenüber haftet der bisherige Arbeitgeber nur noch in beschränktem Umfang gegenüber den Arbeitnehmern weiter. Die Haftung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber regelt das Gesetz nur rudimentär: § 613a Abs. 2 BGB ordnet ein Gesamtschuldverhältnis an. Die Unternehmer sind daher in erster Linie darauf verwiesen, ihre Ansprüche untereinander vertraglich zu regeln. Die Autorin untersucht Möglichkeiten und Grenzen, die den Vertragspartnern hierbei zur Verfügung stehen. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Unternehmenskauf. Untersucht werden sowohl individualvertraglich als auch kollektivrechtlich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer und deren Auswirkungen auf die Gestaltung des Übernahmevertrages. Außerdem werden die vom Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB ausgehenden Beschränkungen für vertragliche Vereinbarungen zwischen bisherigem und neuem Betriebsinhaber diskutiert. Die gemeinsame Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu unterrichten, birgt ebenfalls Risiken für die Vertragsparteien. Dies gilt vor allem dann, wenn die Unterrichtung unrichtig ist und die Frist der Arbeitnehmer, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse zu widersprechen, nicht beginnt. Auch diesbezüglich sind umfassende Regelungen im Unternehmenskaufvertrag sinnvoll und ratsam. Neben dem Unternehmenskauf wirft die Arbeit auch einen Blick auf solche Konstellationen, in denen dem Betriebsübergang ein Pachtvertrag oder eine öffentliche Auftragsvergabe zugrunde liegt.

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