Wissenschaftliche Literatur Satzungsgestaltung
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Ulrike Jansen
Stimmrechtsausschluss bei der GmbH
Eine Betrachtung der Rechtsfolgenseite
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
? 47 Abs. 4 GmbHG trifft im Vergleich zu den für Vereine, Genossenschaften oder Aktiengesellschaften geltenden Stimmverbotsvorschriften eine detaillierte Regelung. Normiert sind allerdings nur die tatbestandlichen Voraussetzungen, die Rechtsfolgen bleiben offen. Im Gegensatz zum Gesetzgeber, der diese Lücke auch bei der bislang größten Reform des GmbH-Rechts im Jahre 2008 (MoMiG) nicht geschlossen hat, ist die Rechtsprechung häufig mit Fragen im Zusammenhang mit Stimmverboten und notwendigerweise auch mit deren Rechtsfolgen befasst: Seit 2010 existieren in Deutschland…
AbstimmungBeschlussfassungBeschlussmängelrechtBeschlussmangelGesellschafterversammlungGesellschaftsrechtGmbHRechtswissenschaftSatzungsgestaltungStimmabgabeStimmrechtsausschlussStimmverbotVersammlungsleiterThomas Thaller
Die deutsche GmbH und die britische Private Limited Company im Vergleich aus Sicht des deutschen Rechtsanwenders
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Durch die Entscheidungen Centros, Überseering, Inspire Art und SEVIC aus den Jahren 1999 – 2005 hat der EuGH den unbeschränkten Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen ermöglicht. Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49, 54 AEUV für alle Kapitalgesellschaftsformen innerhalb der EU gilt. Nunmehr kann man jede Kapitalgesellschaft, die ein Mitgliedstaat zur Verfügung stellt, auch mit einem Verwaltungssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat betreiben, solange nur der Satzungssitz…
AGDurchgriffshaftungForum ShoppingGesellschaftsrechtGmbHHaftungLimitedMoMiGPrivate Limited CompanyRechtsformenwahlUmwandlungRobert Engel
Anlegerschutz in der „Unternehmer-AG“
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit seinem Beschluss vom 24. Februar 19971 hat der BGH die KGaA ohne eine natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin ausdrücklich anerkannt und somit einen Schlussstrich unter die vorangegangene vehement geführte Diskussion über die Zulässigkeit einer solchen gesellschaftsrechtlichen Mischform gezogen. Durch diese Entscheidung steht nunmehr fest, dass auch eine juristische Person, insbesondere eine GmbH, als Komplementärin einer KGaA akzeptiert wird. Damit eröffnet sich insbesondere dem Mittelstand die Möglichkeit, sich durch die Rechtsform der KGaA des…
AGAktienAnlegerschutzGesellschaftsrechtGmbHGmbH & Co. KGaAJuristische PersonKapitalistische KGaAKautelarpraxisKGKGaAKommanditgesellschaft auf AktienKomplementärMittelstandMustersatzungsklauselnNatürliche PersonRechtsformRechtswissenschaftSatzungsbestimmungenSatzungsgestaltungUnternehmer-AGHäufige Schlagworte im Fachgebiet