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6 Gwb-Novelle

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf
Buchcover: Die Fassung des § 1 GWB nach der 6. GWB-Novelle

Christian Salzbrunn

Die Fassung des § 1 GWB nach der 6. GWB-Novelle

Erfolgreiche Angleichung an Art. 81 EGV?

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse

Der § 1 GWB ist einer der bedeutendsten Normen der bundesdeutschen Wirtschaftsordnung. Seit In-Kraft-Treten im Jahre 1958 hatte die Norm unverändert Bestand. Im Jahre 1999 ist der Wortlaut dieses Paragraphen im Zuge der 6. GWB-Novelle umfassend geändert worden. Anlass hierfür waren die Bestrebungen des Gesetzgebers, das deutsche Kartellverbot an das europäische Kartellrecht anzugleichen. Bis dato bestanden erhebliche Unterschiede zwischen den […]


Buchcover: Intrabrand-Wettbewerb und Missbrauchsaufsicht

Katrin Haberkamm

Intrabrand-Wettbewerb und Missbrauchsaufsicht

Abgrenzung von Märkten und Bestimmung von Marktstärke im deutschen und europäischen Kartellrecht

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse

Im EG-Kartellrecht stehen eine grundlegende Veränderung zur Gewährung von Ausnahmen zum Kartellverbot sowie eine Generalrevision von Maßstab und Verfahren der Fusionskontrolle an. Die neue Durchführungsverordnung zu Art. 81 und 82 EG wurde Ende November 2002 vom Europäischen Rat erlassen und tritt zum 01.05.2004 in Kraft.

Das deutsche Kartellrecht wurde 1999 zum sechsten Mal novelliert und mittlerweile steht bereits die siebte […]


Buchcover: Der Verkauf unter Einstandspreis im Spiegel des deutschen und europäischen Kartellrechts

Gregor Dangelmaier

Der Verkauf unter Einstandspreis im Spiegel des deutschen und europäischen Kartellrechts

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse

Durch die 6. GWB-Novelle ist mit Wirkung zum 1. Januar 1999 der Verkauf unter Einstandspreis durch § 20 Abs. 4 S. 2 GWB in Form eines Regelbeispieles zur Generalklausel des § 20 Abs. 4 S. 1 GWB ausdrücklich verboten worden. Die Vorgeschichte der neuen Verbotsnorm ist lang. Mit kaum einem anderen Thema des Wettbewerbsrechts hat sich das wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Schrifttum so eingehend auseinandergesetzt. Dies liegt nicht […]