Wissenschaftliche Literatur Finanzierungsfolgenverantwortung
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Florian Bertram
Die Durchsetzbarkeit von Sicherheiten im neuen Recht des Gesellschafterdarlehens
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Studie geht der zentralen Fragestellung nach unter welchen Bedingungen es dem Gesellschafter möglich sein könnte sich aus einer Sicherheit, die zugunsten seines Gesellschafterdarlehens bestellt wurde, zu befriedigen, obwohl die Insolvenz der Gesellschaft drohte oder bereits eingetreten ist. Im Zuge der Betrachtung wird auf Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und der Unternehmensfinanzierung durch Gesellschafterdarlehen eingegangen.
Ausgangspunkt ist die Annahme, dass es durch die Haftungsbeschränkung bedingt, zu einer Steigerung…
BargeschäftsprivilegDarlehensrechtEigenkapitalersatzrechtFinanzierungsfolgenverantwortungGesellschafterdarlehenGesellschaftsrechtInsolvenzanfechtungInsolvenzrechtSubordinationMarcus Eggert
Gesellschafter-Nutzungsüberlassung in der Insolvenz der Gesellschaft
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das am 01. November 2008 in Kraft trat, wurde das alte Eigenkapitalersatzrecht abgeschafft. Gleichzeitig wurden die Regelungen betreffend die Gesellschafterdarlehen in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO überführt. Erst auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens wurde hinsichtlich der Gesellschafter-Nutzungsüberlassung die Regelung des § 135 Abs. 3 InsO in das Gesetz aufgenommen.
Mit dem Wegfall des Tatbestandsmerkmals der „Krise der Gesellschaft“ und des Verbots der…
EigenkapitalersatzFinanzierungsfolgenverantwortungGebrauchsüberlassungGesellschafterdarlehenGesellschafterhilfeInsolvenzrechtNutzungsentgeltNutzungsüberlassungStrukturfolgenverantwortung§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO§ 135 Abs. 3 InsOSteffen Liebendörfer
Unternehmensfinanzierung durch Kleinbeteiligte und gesellschaftsfremde Dritte
Zurechnungsfragen zwischen Kapitalersatzrecht und dem neuen Recht der Gesellschafterdarlehen
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Wie der Gesellschafter seine Gesellschaft zu finanzieren hat, nämlich vornehmlich mit Eigen- oder Fremdkapital, bleibt ihm nach dem Prinzip der Finanzierungsfreiheit selbst überlassen. Dies sollte sich nach dem bis zu letzten geltenden Kapitalersatzgedanken schlagartig ändern, wenn die Gesellschaft in wirtschaftliche Schieflage gerät. In der Krise war der Gesellschaft zu einer Finanzierungsentscheidung angehalten. Die Gesellschaft war durch das Zuführen neuen Risikokapitals zu sanieren oder aber durch Liquidation vom Markt zu nehmen. [...]
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