Verfassungsautonomie
Wissenschaftliche Fachliteratur
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Nadine Voß
Die Verfassungsautonomie der Bundesländer im Lichte der Art. 28, Art. 31 und Art. 142 GG
Eine Untersuchung am Beispiel der Bayerischen Verfassung
Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
Klimaschutz in das Grundgesetz? Leitkultur in die Landesverfassung? In Anbetracht solcher politischen Forderungen ist das rechtliche Verhältnis der Grundrechte und Staatsziele des Grundgesetzes und den Grundrechten, Staatszielen und Programmsätzen der Landesverfassungen einmal genau zu untersuchen. Die Verfasserin tut dies am Beispiel der […]
Astrid Mayer
Die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Kreditaufnahme der Länder und Umsetzung der Schuldenbegrenzungsregeln in den Ländern
Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
Art. 109 Abs. 3 Satz 5 GG zählt wohl zu den revolutionärsten Vorschriften der neueren deutschen Verfassungsgeschichte. Er enthält die Vorgabe für die Bundesländer, ihre Haushalte mit der Maßgabe zu regeln, in wirtschaftlichen Normallagen keine Einnahmen aus Krediten mehr zuzulassen.
Dies wirft die Frage auf, ob ein solches Vorgehen […]
Annette Schmitt
Der bundesstaatliche Rahmen für die Landesverfassungen
Die Reichweite des Art. 28 GG, insbesondere im Verhältnis zu Art. 31 GG, zu den Durchgriffs- und Bestandteilsnormen
Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht
Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung in Rechtsprechung und Literatur steht in erster Linie das Grundgesetz; die Landesverfassungen führen eher ein Schattendasein.
Zwar erhielt die Thematik der Landesverfassungen insbesondere infolge der Wiedervereinigung im Jahr 1990 neuen Aufwind, da neue Landesverfassungen mit […]
Christine Helms
Das verordnungsvertretende Gesetz – eine Stärkung der Landesparlamente?
Eine Untersuchung zu Reichweite und Grenzen des Art. 80 Abs. 4 GG
Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
Die Landesparlamente sind im Vergleich zum Bundestag und den Landesregierungen politisch geschwächte Akteure. Sie haben immer wieder Kompetenzen an den Bund abgeben müssen und sind auch gegenüber den Landesregierungen, deren Vertreter im Bundesrat die Bundesgesetzgebung mit gestalten, benachteiligt. Daher wurde Art. 80 GG mit der 42. […]