Wissenschaftliche Literatur Erbverzicht
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Maximilian Kramm
Entstehung und Beseitigung der Rechtswirkungen eines Erbverzichts
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge spielen in der notariellen Praxis eine wichtige Rolle. Insbesondere der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein wichtiges Mittel in der kautelarjuristischen Beratung geworden. Bedeutung hat er vor allem als flankierende Maßnahme im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Der Autor zeigt zunächst allgemein die Rechtswirkungen des Erb- sowie des Pflichtteilsverzichtsvertrags auf, die insoweit von Bedeutung sind, als der Verzichtsvertrag sich auch auf Dritte auswirken kann, die am Zustandekommen des Vertrags nicht beteiligt sind…
AnfechtungAufhebungErbrechtErbverzichtRechtswirkungenRechtswissenschaftVerzichtswirkungenMaximilian Viola Stefanie Wuchenauer
Die einseitige Beseitigung eines Erb-, Pflichtteils- oder Zuwendungsverzichts nach dem Tod von Erblasser oder Verzichtendem
Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzicht stellen ein in der Praxis wichtiges Instrumentarium insbesondere im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dar. Letztere wird unter anderem dann zur Gestaltung der erbrechtlichen Verhältnisse eingesetzt, wenn der (unzersplitterte) Fortbestand von Familienunternehmen gesichert werden soll. Für alle Beteiligten eines Erb-, Pflichtteils- oder Zuwendungsverzichts ist es bedeutsam zu wissen, ob der Vertrag nach dem Tod eines der Vertragsschließenden noch einseitig beseitigt werden kann und wenn ja, mit welchen Folgen. Die Beurteilung…
Anfechtungeinseitige BeseitigungErbrechtErbverzichtPflichtteilverzichtRechtsgeschäft unter Lebenden auf den TodesfallRechtssicherheitRechtswissenschaftRückabwicklungWegfall der GeschäftsgrundlageZivilrechtZuwendungsverzicht§§ 2346 ff. BGBMaximilian Alexander Böhmer
Das postmortale Zustandekommen erbrechtlicher Verzichtsverträge
Der Erbe kann durch Abschluss eines Erbverzichtsvertrages auf sein gesetzliches Erbrecht wie auch auf sein Erbrecht verzichten, das auf einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen beruht (§§ 2346 ff. BGB).
Sowohl in Rechtsprechung wie in Literatur besteht bislang Einigkeit darüber, dass ein Erbverzichtsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers wirksam zustande kommen kann. Dabei wird darauf abgestellt, dass der Erblasser nur zu Lebzeiten ein Interesse an einer Erweiterung seiner Testierfreiheit habe, die aus dem Abschluss eines Erbverzichtsvertrages…
ErbrechtErbverzichtGesamtrechtsnachfolgeHöchstpersönliches RechtPflichtteilsverzichtRechtswissenschaftZuwendungsverzichtHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft