Wissenschaftliche Literatur Erbverzicht

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Die einseitige Beseitigung eines Erb-, Pflichtteils- oder Zuwendungsverzichts nach dem Tod von Erblasser oder Verzichtendem (Doktorarbeit)

Die einseitige Beseitigung eines Erb-, Pflichtteils- oder Zuwendungsverzichts nach dem Tod von Erblasser oder Verzichtendem

Studien zum Erbrecht

Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzicht stellen ein in der Praxis wichtiges Instrumentarium insbesondere im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dar. Letztere wird unter anderem dann zur Gestaltung der erbrechtlichen Verhältnisse eingesetzt, wenn der (unzersplitterte) Fortbestand von Familienunternehmen gesichert werden soll. Für alle Beteiligten eines Erb-,…

Anfechtung einseitige Beseitigung Erbrecht Erbverzicht Pflichtteilverzicht Rechtsgeschäft unter Lebenden auf den Todesfall Rechtssicherheit Rechtswissenschaft Rückabwicklung Wegfall der Geschäftsgrundlage Zivilrecht Zuwendungsverzicht §§ 2346 ff. BGB
Entstehung und Beseitigung der Rechtswirkungen eines Erbverzichts (Dissertation)

Entstehung und Beseitigung der Rechtswirkungen eines Erbverzichts

Studien zum Zivilrecht

Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge spielen in der notariellen Praxis eine wichtige Rolle. Insbesondere der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein wichtiges Mittel in der kautelarjuristischen Beratung geworden. Bedeutung hat er vor allem als flankierende Maßnahme im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Der Autor zeigt zunächst allgemein die…

Anfechtung Aufhebung Erbrecht Erbverzicht Rechtswirkungen Rechtswissenschaft Verzichtswirkungen
Das postmortale Zustandekommen erbrechtlicher Verzichtsverträge (Dissertation)

Das postmortale Zustandekommen erbrechtlicher Verzichtsverträge

Studien zum Zivilrecht

Der Erbe kann durch Abschluss eines Erbverzichtsvertrages auf sein gesetzliches Erbrecht wie auch auf sein Erbrecht verzichten, das auf einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen beruht (§§ 2346 ff. BGB).

Sowohl in Rechtsprechung wie in Literatur besteht bislang Einigkeit darüber, dass ein Erbverzichtsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers…

Erbrecht Erbverzicht Gesamtrechtsnachfolge Höchstpersönliches Recht Pflichtteilsverzicht Rechtswissenschaft Zuwendungsverzicht