beiderseitige strafbarkeit
Wissenschaftliche Fachliteratur
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Peter Conrad
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Rechtshilfe- und Strafanwendungsrecht
Strafrecht in Forschung und Praxis
Der Begriff „beiderseitige Strafbarkeit“ bedeutet für sich genommen, dass eine Handlung nach dem Recht zweier Staaten strafbar ist. Bedeutsam ist er sowohl im Rechtshilfe- als auch im Strafanwendungsrecht.
Im Auslieferungsrecht stellt der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit eines der traditionellen und grundlegenden Prinzipien dar. Beiderseitig strafbar bedeutet, dass die dem Verfolgten vorgeworfene Tat sowohl nach dem Recht […]
Arne Zeidler
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Auslieferungsrecht
Die sinngemäße Umstellung des Sachverhalts nach §3 Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Strafrecht in Forschung und Praxis
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit ist ein internationales Grundprinzip des Auslieferungsrechts. Nach diesem Prinzip liefert der Zufluchtstaat einen Straftäter nur dann an den ersuchenden Staat aus, wenn die dem Täter vorgeworfene Handlung auch nach dem Recht des Zufluchtstaates eine strafbare Handlung darstellt. Anhand der Auslieferungsunterlagen würde beispielsweise ein deutscher Richter prüfen, ob die Handlung nach deutschem […]