Wissenschaftliche Literatur Auslieferungsrecht
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Arne Zeidler
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Auslieferungsrecht
Die sinngemäße Umstellung des Sachverhalts nach §3 Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Strafrecht in Forschung und Praxis
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit ist ein internationales Grundprinzip des Auslieferungsrechts. Nach diesem Prinzip liefert der Zufluchtstaat einen Straftäter nur dann an den ersuchenden Staat aus, wenn die dem Täter vorgeworfene Handlung auch nach dem Recht des Zufluchtstaates eine strafbare Handlung darstellt. Anhand der Auslieferungsunterlagen würde beispielsweise ein deutscher Richter prüfen, ob die Handlung nach deutschem Strafrecht strafbar ist, bevor er eine Auslieferung an den ersuchenden ausländischen Staat bewilligt. [...]
AuslieferungsrechtAuslieferungsverfahrenBeiderseitige StrafbarkeitDeutsches AuslieferungsrechtEuropäischer HaftbefehlGesetz über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenInternationale Rechtshilfe in StrafsachenInternationales RechtshilfegesetzIRGnullum-crimen-GrundsatzRechtswissenschaftSinngemäße Umstellung des SachverhaltsStaatliche SouveränitätStrafsachenStrafverfahrenSonja Bartels
Die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in Europa
Strafrecht in Forschung und Praxis
Das Recht des Angeklagten, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen (Anwesenheitsrecht), gehört zu den elementaren Anforderungen an ein faires Verfahren nach Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).
Die Studie von Sonja Bartels greift die Frage auf, ob das Anwesenheitsrecht im europäischen Auslieferungsrecht ausreichend geschützt ist. Im Schwerpunkt entwickelt die Autorin ein bislang nicht anerkanntes Auslieferungshindernis aus Art. 1 i. V. m. 6 EMRK, das den Verkehr konventionswidriger Abwesenheitsurteile…
AbwesenheitsentscheidungAbwesenheitsurteilAnwesenheitsrechtArt. 4a Rb-EultbArt. 6 EMRKAuslieferungAuslieferungshindernisAuslieferungsrechtEuropäischer HaftbefehlEuropäisches StrafrechtEuroparechtIn absentiaPrinzip der gegenseitigen AnerkennungRahmenbeschluss 2009/299/JIStrafprozessrechtPeter Conrad
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Rechtshilfe- und Strafanwendungsrecht
Strafrecht in Forschung und Praxis
Der Begriff „beiderseitige Strafbarkeit“ bedeutet für sich genommen, dass eine Handlung nach dem Recht zweier Staaten strafbar ist. Bedeutsam ist er sowohl im Rechtshilfe- als auch im Strafanwendungsrecht.
Im Auslieferungsrecht stellt der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit eines der traditionellen und grundlegenden Prinzipien dar. Beiderseitig strafbar bedeutet, dass die dem Verfolgten vorgeworfene Tat sowohl nach dem Recht des um Auslieferung ersuchenden als auch nach dem Recht des um Auslieferung ersuchten Staates strafbar sein muss. Trotz seiner…
AuslieferungsrechtBeiderseitige StrafbarkeitEuropäischer HaftbefehlIdentische TatortnormIRGNullum-Crimen-GrundsatzRechtshilfe in StrafsachenRechtshilferechtSonstige RechtshilfeStrafanwendungsrechtStrafrechtStrafsachenTatortstrafbarkeitHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft