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Wissenschaftliche Literatur Art. 33 Abs. 5 GG

Eine Auswahl unserer Fachbücher

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Altersgeld für Bundesbeamte (Doktorarbeit)Zum Shop

Altersgeld für Bundesbeamte

Das Altersgeldgesetz

Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht

Beamte, die freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, verlieren ihren Ruhegehaltsanspruch und werden für die Zeit im Beamtenverhältnis grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dies führt regelmäßig zu nicht unerheblichen finanziellen Einbußen und kann als Mobilitätshemmnis angesehen werden. Mit dem „Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten“ (BGBl. I, S. 3386) hat der Bundesgesetzgeber 2013 eine Abmilderung dieser Situation durch ein sog. „Altersgeld“…

AltersgeldAltersgeldgesetzAlterssicherungssystemeAltGGArbeitnehmerfreizügigkeitArt. 33 Abs. 5 GGBeamtenrechtBifunktionalBundesbeamterGesetztliche RentenversicherungNachversicherungRs. PöpperlVersorgungVersorgungsanwartschaftVersorgungsverlust
Die Mindestversorgung (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Mindestversorgung

Eine Betrachtung des §14 Abs. 4 und 5 BeamtVG

Brandenburgische Studien zum Öffentlichen Recht

Das Versorgungsrecht der Beamten ist als Teil des Alimentationsprinzips ein Kernbestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). In diesem System nimmt die Mindestversorgung eine strukturell wichtige Stellung ein. Sie dient der Existenzsicherung im Alter und bei Krankheit/Invalidität. Jeder Beamte, der einen gewissen Status erreicht hat und die versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt, erhält mindestens die Versorgung gem. § 14 Abs. 4 BeamtVG. Das Beamtenversorgungsgesetz differenziert zwischen einer amtsabhängigen und einer…

AlimentationsprinzipAmtsabhängigAmtsunabhängigBeamtenrechtFortentwicklungsklauselFresitellungszeitenHergebrachte GrundsätzeMindestversorgungRechtswissenschaftRentenanrechnungRuhen der VersorgungVersorgungsrecht
Das Recht des öffentlichen Dienstes und die Fortentwicklungsklausel (Doktorarbeit)Zum Shop

Das Recht des öffentlichen Dienstes und die Fortentwicklungsklausel

Art. 33 Abs. 5GG nach der Föderalismusreform

Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht

Das Recht des öffentlichen Dienstes in Deutschland ist seit seiner Verankerung im Jahre 1949 von immerwährenden Diskussionen und Reformen begleitet. Zuletzt war das Berufsbeamtentum im Rahmen der Föderalismusreform des Jahres 2006 Gegenstand einer Veränderung. In deren Folge wurde in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes der Zusatz "und fortzuentwickeln" aufgenommen. Durch die sogenannte Fortentwicklungsklausel soll die Modernisierung und Anpassung des öffentlichen Dienstrechts an sich ändernde Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Damit stehen die verfassungsrechtlichen…

Art. 33 Abs. 5 GGBeamtenrechtBerufsbeamtentumFöderalismusreformFortentwicklungFortentwicklungsklauselGrundgesetzHergebrachte GrundsätzeÖffentliches DienstrechtRechtswissenschaftVerfassungsänderungVerfassungsrecht