Wissenschaftliche Literatur § 129a StGB

Eine schlagwortbasierte Auswahl unserer Fachbücher  3 Bücher 








Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) vom 30. Juli 2009 (Dissertation)

Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) vom 30. Juli 2009

– Über (Vor- und) Nachteile des §89a StGB –

Strafrecht in Forschung und Praxis

Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums geht die derzeit größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit vom islamistischen Terrorismus aus. Die Bundesregierung reagierte auf diese Bedrohung im strafrechtlichen Bereich insbesondere durch das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG). Das Buch beleuchtet zunächst…

Anti-Terror-Gesetzgebung Bestimmtheitsgrundsatz Brigitte Zypries Freiheit Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten Gesinnungsstrafrecht GVVG Sicherheitsrisiken Staatsschutz Strafrecht Terrorbekämpfung Terrorismus Verfassungsrecht Willkürparagraphen § 89a StGB § 129a StGB
Die Strafbarkeit ausländischer terroristischer Vereinigungen (Doktorarbeit)

Die Strafbarkeit ausländischer terroristischer Vereinigungen

Straf- und verfassungsrechtliche Probleme des §129b StGB unter Berücksichtigung der Änderungen im Vereinigungsstrafrecht (§§129, 129a StGB)

Strafrecht in Forschung und Praxis

Folgend auf die Anschläge vom 11. September 2001 wurde ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union im Juni 2002 erlassen, der Ansätze einer Definition von terroristischen Taten enthält und für diese Taten eine Strafverfolgung in den EU-Mitgliedsstaaten verlangt. Auf dieser Grundlage wurde in Deutschland § 129a StGB, eine zentrale Vorschrift des…

11. September 2001 34. Strafrechtsänderungsgesetz Ausländische terroristische Vereinigung Bestimmtheitsgebot EU-Rahmenbeschluss Rechtswissenschaft Sicherheitsrisiken Strafverfolgungsermächtigung Terrorbekämpfung Terrorismus Terroristische Vereinigung Vereinigungsstrafrecht § 129a StGB