3 Bücher 

Wohnungseigentumsrecht

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf
Buchcover: Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder im Wohnungseigentumsrecht

Daniela Daute

Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder im Wohnungseigentumsrecht

- Ein Beitrag zu bankrechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten -

Studien zum Zivilrecht

Die einzigen gesetzlichen Regelungen, die die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder betreffen, finden sich in den §§ 27, 28 WEG. § 28 WEG normiert das Rechnungswesen der Gemeinschaft, dessen Instrumente der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung bilden. § 27 WEG hingegen regelt teilweise die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder im engeren Sinne, in dem er die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters festlegt. Ziel der Dissertation ist […]


Buchcover: Wohnungseigentum in der Insolvenz

Christian Queisner

Wohnungseigentum in der Insolvenz

Die Verwaltung und Verwertung des Wohnungseigentums in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

Insolvenzrecht in Forschung und Praxis

Das Wohnungs- und Teileigentum hat seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 1951 seinen Platz in der Eigentumsordnung der Bundesrepublik gefunden und erfreut sich stetiger Beliebtheit. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedingt dies aber auch vermehrt Insolvenzen von Wohnungseigentümern, sodass dem Thema „Wohnungseigentum in der Insolvenz“ schon aufgrund seiner praktischen Relevanz eine erhöhte Bedeutung zukommt. […]


Buchcover: Das (Insolvenz-) Rechtssubjekt Wohnungseigentümergemeinschaft

Timm Nissen

Das (Insolvenz-) Rechtssubjekt Wohnungseigentümergemeinschaft

Insolvenzrecht in Forschung und Praxis

Der BGH hat in seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom 2. Juni 2005 für Recht erkannt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (teil-)rechtsfähig sei. Eine Haftung der Wohnungseigentümer für die im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums begründeten Verbindlichkeiten komme nur noch dann in Betracht, wenn sich diese neben dem Verband auch persönlich dazu verpflichtet haben. Mit dieser Entscheidung weicht das Gericht von der […]