Wissenschaftliche Literatur Wohnungseigentumsrecht
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Daniela Daute
Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder im Wohnungseigentumsrecht
- Ein Beitrag zu bankrechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten -
Die einzigen gesetzlichen Regelungen, die die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder betreffen, finden sich in den §§ 27, 28 WEG. § 28 WEG normiert das Rechnungswesen der Gemeinschaft, dessen Instrumente der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung bilden. § 27 WEG hingegen regelt teilweise die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder im engeren Sinne, in dem er die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters festlegt. Ziel der Dissertation ist die nähere Erörterung der Geldverwaltung an sich, wobei Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung aufgrund der bereits umfänglichen…
Bankrechtgemeinschaftliche GelderKontoformRechtswissenschaftVerwaltungWohnungseigentumsrechtZivilrecht
Christian Queisner
Wohnungseigentum in der Insolvenz
Die Verwaltung und Verwertung des Wohnungseigentums in der Insolvenz des Wohnungseigentümers
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Das Wohnungs- und Teileigentum hat seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 1951 seinen Platz in der Eigentumsordnung der Bundesrepublik gefunden und erfreut sich stetiger Beliebtheit. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedingt dies aber auch vermehrt Insolvenzen von Wohnungseigentümern, sodass dem Thema „Wohnungseigentum in der Insolvenz“ schon aufgrund seiner praktischen Relevanz eine erhöhte Bedeutung zukommt.
Hinzu kommen verschiedene rechtliche Probleme: In der Wohnungseigentümergemeinschaft stehen dem Wohnungseigentümer…
Absonderungsrechtdingliches RechtInsolvenzforderungInsolvenzrechtMasseverbindlichkeitMitgliedschaftsrechteWohngeldWohnungseigentümergemeinschaftWohnungseigentumsrecht
Timm Nissen
Das (Insolvenz-) Rechtssubjekt Wohnungseigentümergemeinschaft
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Der BGH hat in seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom 2. Juni 2005 für Recht erkannt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (teil-)rechtsfähig sei. Eine Haftung der Wohnungseigentümer für die im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums begründeten Verbindlichkeiten komme nur noch dann in Betracht, wenn sich diese neben dem Verband auch persönlich dazu verpflichtet haben. Mit dieser Entscheidung weicht das Gericht von der bislang ganz herrschenden Ansicht ab und schreibt das Wohnungseigentumsrecht quasi neu. Timm Nissen befasst sich in seinem Buch…
BGH-V ZB 32-05BGH Z 163 154InsolvenzfähigkeitInsolvenzrechtRechtsfähigkeitRechtssubjektRechtswissenschaftWohnungseigentümergemeinschaftHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft