Wissenschaftliche Literatur Aufsichtsgarant
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Jihyun Kang
Die Geschäftsherrenhaftung im Strafrecht
Strafrecht in Forschung und Praxis
Die Geschäftsherrenhaftung im strafrechtlichen Bereich bedeutet eine Unterlassungshaftung des Geschäftsherrn für die Nichtverhinderung von Straftaten durch seine Untergebene. Dogmatisch stellt sich damit die Frage, ob eine Garantenstellung des Geschäftsherrn im Sinne des § 13 StGB zur Verhinderung der im Betrieb begangenen Straftat begründet werden kann.
Diese Problematik zur strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung wird in Deutschland schon lange diskutiert. Im Jahr 2011 hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung zum sog. Mobbing Fall diese Rechtsfigur…
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Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung
Unterlassungshaftung betrieblich Vorgesetzter für Straftaten Untergebener
Strafrecht in Forschung und Praxis
Die sogenannte "strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung" hat es in der Nische des Wirtschaftsstrafrechts in den vergangenen gut 30 Jahren zu mancherlei kritischer Besprechung gebracht. V.a. in den 80er- und 90er Jahren war die Frage nach Bestehen und Reichweite einer Garantenpflicht zur Verhinderung betriebsbezogener Straftaten untergeordneter Mitarbeiter Gegenstand fast erbitterter Meinungskämpfe in der Wissenschaft. Ein Konsens auch nur grundlegender Art konnte dabei nie gefunden werden.
In den vergangenen Jahren geriet die strafrechtliche…
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