Wissenschaftliche Literatur § 105a BGB
Eine Auswahl unserer Fachbücher
Falls bei Ihnen die Veröffentlichung der Dissertation, Habilitation oder Masterarbeit ansteht, kontaktieren Sie uns jederzeit gern.
Siebo Adena
Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens in Deutschland und Österreich
§§105a, 1903 Abs. 3 S. 2 BGB, 151 Abs. 3, 280 Abs. 2 ABGB
Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens von nicht voll geschäftsfähigen Personen sind in Deutschland in den §§ 105a, 1903 Abs. 3 S. 2 BGB und in Österreich in den §§ 151 Abs. 3, 280 Abs. 2 ABGB geregelt. Ziel dieser Vorschriften ist es, nicht voll geschäftsfähigen Personen ein bestimmtes Maß an Eigenkompetenz für den Rechtsgeschäftsverkehr zu verschaffen. Die Einfügung des §105aBGB im Jahr 2002, mit der das BGB im Bereich der Geschäftsfähigkeit erheblich verändert wurde, gibt Anlass zur Untersuchung und zum Rechtsvergleich der §§ 105a, 1903 Abs. 3 S. 2 BGB, 151 Abs. 3,…
BetreuungEinwilligungsvorbehaltGeschäftsfähigkeitGeschäftsunfähigkeitMinderjährigkeitRechtsgeschäftRechtswissenschaftZivilrecht§ 105a BGB§ 1903 BGBVanessa Reck
Die Geschäfte des täglichen Lebens volljähriger Geschäftsunfähiger
§105aBGB
Durch die Verfassungsreform 1994 wurde der Schutz von behinderten Menschen als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen und ein spezielles Diskriminierungsverbot geschaffen.
Das tägliche Leben zeigt jedoch immer wieder, dass die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes im Verhältnis der Privatpersonen untereinander auch heute noch nicht zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Gerade behinderte und ältere Menschen werden in unserer Gesellschaft immer wieder zahlreichen und vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt. [...]
BetreuungBetreuungsrechtDiskriminierungsverbotGeschäft des täglichen LebensGeschäftsfähigkeitGeschäftsunfähigkeitGleichbehandlungsgebotHeimverträgeInternationales PrivatrechtRechtswissenschaftVertragsfiktionWerkstattverträgeZivilrecht§ 105a BGBHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft