Minderjährigkeit
Wissenschaftliche Fachliteratur
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Aleksandra Janković
Vererben an Minderjährige unter Ausschluss der gesetzlichen Vertretung
Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Familien-, Erb- und Stiftungsrecht
Ein minderjähriges Kind wird zu seinem Wohl grundsätzlich im Rahmen der Vermögenssorge gesetzlich durch die Eltern vertreten. Jedoch kann es vorkommen, dass ein Erblasser dem eigenen Sohn oder der Tochter eine ordentliche Vermögenssorge im Hinblick auf das Kindsvermögen aus verschiedenen Gründen nicht zutraut. Das Bundesverfassungsgericht […]
Siebo Adena
Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens in Deutschland und Österreich
§§105a, 1903 Abs. 3 S. 2 BGB, 151 Abs. 3, 280 Abs. 2 ABGB
Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens von nicht voll geschäftsfähigen Personen sind in Deutschland in den §§ 105a, 1903 Abs. 3 S. 2 BGB und in Österreich in den §§ 151 Abs. 3, 280 Abs. 2 ABGB geregelt. Ziel dieser Vorschriften ist es, nicht voll geschäftsfähigen Personen ein bestimmtes Maß an Eigenkompetenz für den Rechtsgeschäftsverkehr zu […]
Thomas Binninger
Minderjährigenhaftungsbeschränkung und erbrechtliche Haftungsbeschränkung
Studien zur Rechtswissenschaft
Das Buch beschäftigt sich mit Rechtsproblemen, die sich aus dem Nebeneinander von Haftungsbeschränkungen nach dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (insbesondere § 1629a BGB) einerseits und dem Erbrecht andererseits ergeben können.
Auf einem von der Rechtsprechung weitgehend unbestellten Feld werden – fallorientiert – […]
Karoline Kahl
Tatort Münster
Strafverteidigung am Stadtgericht
Gegenstand der Studie ist eine Untersuchung der formellen Verteidigung im Strafprozess der frühen Neuzeit.
Die Untersuchung basiert auf der Quellengrundlage der Constitutio Criminalis Carolina und Kriminalakten aus der Stadt Münster. Anhand dieser Quellen wird die Übereinstimmung der tatsächlichen Rechtspraxis mit der normativen […]
Julia Quitzau
Haftungsbeschränkung zugunsten Minderjähriger
Auswirkungen des §1629a BGB auf Verbindlichkeiten des Minderjährigen
Mit der Vorschrift des § 1629a BGB, eingeführt durch das Gesetz zur Beschränkung der Haftung Minderjähriger vom 25.08.1998, hat der Gesetzgeber die Haftung von Minderjährigen grundlegend neu gestaltet: Kinder können bei Eintritt in die Volljährigkeit ihre Haftung für Verbindlichkeiten, die während ihrer Minderjährigkeit von den […]