3 Bücher 

Rückgewinnungshilfe

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf
Buchcover: Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe

Gunnar Greier

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe

Schriften zum Strafprozessrecht

Die Vermögensabschöpfung stellt einen wichtigen Baustein der Strafverfolgung dar. Der Grundsatz, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen, gewinnt zunehmend Einfluss auf das Ermittlungs- und Strafverfahren. Zur Sicherung einer späteren gerichtlichen Entscheidung über Vermögensabschöpfung können schon im Ermittlungsverfahren Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Der überwiegende Teil dieser Maßnahmen betrifft die Rückgewinnungshilfe für Verletzte […]


Buchcover: Kriminalprävention durch Gewinnabschöpfung

Smail Dedic

Kriminalprävention durch Gewinnabschöpfung

CRIMINOLOGIA – Interdisziplinäre Schriftenreihe zur Kriminologie, kritischen Kriminologie, Strafrecht, Rechtssoziologie, forensischen Psychiatrie und Gewaltprävention

Hauptziel der Studie ist es, die teilweise unübersichtlichen Regelungen der Struktur der Gewinnabschöpfung aus der Sicht des Strafrechts und des Zivilrechts zu untersuchen. Die geschichtlichen, kriminalpolitischen, empirischen und systematischen Zusammenhänge sind dabei nicht außer Acht gelassen worden. Der Autor setzt sich unter anderem mit den wichtigen Gerichtsentscheidungen und den Äußerungen in der Literatur in Bezug auf die […]


Buchcover: Vereinfachung der §§ 111b ff. StPO im Hinblick auf effektivere Möglichkeiten zur Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten

Andrea Groß

Vereinfachung der §§ 111b ff. StPO im Hinblick auf effektivere Möglichkeiten zur Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten

Strafrecht in Forschung und Praxis

Die Vermögensabschöpfung ist ein wichtiges Instrument des Staates gegen vermögensbezogene Kriminalität. Das Strafrecht eröffnet die Möglichkeit, in einem Urteil gegen einen Täter auch den Verfall oder die Einziehung von illegalen Vermögenswerten oder deren Wertersatz anzuordnen. Eine Vollstreckung der jeweiligen Anordnung ist aber nur möglich, wenn die betreffenden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt des Urteils dem Täter noch zustehen bzw. […]