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Wissenschaftliche Literatur § 108a InsO

Eine Auswahl unserer Fachbücher

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Patentlizenzen in der Insolvenz (Dissertation)Zum Shop

Patentlizenzen in der Insolvenz

Insolvenzrecht in Forschung und Praxis

Das Wirtschaftsleben ist geprägt von der Einräumung von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten, insbesondere an patentierten Erfindungen. Dies erfolgt aus mannigfaltigen Gründen. Zum einen ist es möglich, dass der Patentinhaber und Lizenzgeber nicht die nötigen finanziellen Mittel aufbringen kann, um mit Hilfe seiner patentierten Erfindung ein marktfähiges Produkt zu entwickeln. Zum anderen kann der Lizenznehmer auf diesem Wege Produkte auf dem neusten Stand der Technik…

Dingliches RechtGewerblicher RechtsschutzImmaterialgüterrechtInsolvenzInsolvenzrechtIntellectual PropertyLizenzLizenzvertragObligatorisches RechtPatentPatentrecht§ 47 InsO§ 103 InsO§ 108a InsO
Zur Neuregelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen nach § 108a InsO-Entwurf (Doktorarbeit)Zum Shop

Zur Neuregelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen nach §108a InsO-Entwurf

Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht

Gegenstand der Abhandlung ist ein Gesetzentwurf von 2007 zu einem neuen §108a der Insolvenzordnung. Dieser sollte die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen regeln, erlangte jedoch nie Gesetzeskraft. Die Arbeit betrifft damit ein anspruchsvolles Thema auf der Schnittstelle zwischen zwei Rechtsgebieten, die größte praktische Bedeutung haben: das Recht des geistigen Eigentums einerseits und das Insolvenzrecht andererseits.

Hintergrund des Entwurfs war die (damals wie…

Geistiges EigentumGläubigergleichbehandlungsgrundsatzImmaterialgüterrechtInsolvenzInsolvenzrechtLizenzenLizenzgeberNutzungsrechtRechtswissenschaft§ 108a InsO
Die vertragliche Lizenz an Schutzrechten des geistigen Eigentums in der Insolvenz (Dissertation)Zum Shop

Die vertragliche Lizenz an Schutzrechten des geistigen Eigentums in der Insolvenz

Insolvenzrecht in Forschung und Praxis

Bei der Lizenz handelt es sich um eine besonders wichtige Form der Nutzung der Schutzrechte des geistigen Eigentums. Dass eine Insolvenz, gleich ob die des Lizenznehmers oder des Lizenzgebers, der ertragsbringenden Verwertung geistigen Eigentums ein Ende macht, werden die Lizenzvertragsparteien ungern hinnehmen. Die Insolvenz kann zudem zur Blockade oder sogar Vernichtung wirtschaftlicher Werte führen, was dem Allgemeininteresse widerspricht. [...]

Gewerblicher RechtsschutzGewerbliche SchutzrechteInsolvenzInsolvenzrechtLizenzM2TradeReferentenentwurfRegierungsentwurfUrheberrecht§ 103 InsO§ 108 a InsO
Die nicht-exklusive Patentlizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers (Doktorarbeit)Zum Shop

Die nicht-exklusive Patentlizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers

Insolvenzrecht in Forschung und Praxis

Im Bereich der Insolvenzfestigkeit von nicht-exklusiven Patentlizenzen besteht nicht nur erheblicher Klärungs-, sondern ebenso Regelungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers.

Historisch war jegliche Art von Lizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers durch die analoge Anwendung des § 21 KO geschützt. Nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde dieser Schutz durch die Neufassung der Vorschrift in § 108 InsO abgeschafft. Gleichwohl war seit Einführung…

ImmaterialgüterrechtInsolvenzInsolvenzrechtLizenzgeberPatentlizenzPatentrechtRechtswissenschaft§ 108 a InsO-E