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Versuchsbeginn

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf
Buchcover: Vorbehalt und Bedingung beim Versuch

Ingmar Oltmanns

Vorbehalt und Bedingung beim Versuch

„Bedingter Tatentschluss“ und „letzter Willensimpuls“ in der Systematik des §22 StGB

Strafrecht in Forschung und Praxis

Die Auslegung des § 22 StGB – das unmittelbare Ansetzen zur Deliktsbegehung – stellt die Rechtsprechung immer wieder vor Herausforderungen. Eine umstrittene Fallgestaltung, die Fragen grundsätzlicher Bedeutung zur Systematik des § 22 StGB aufwirft, bilden Konstellationen, in denen der Täter die Deliktsbegehung vom Eintritt bzw. dem […]

Buchcover: Strafbarkeit trotz finanziellen Unvermögens

Wolfgang Sebastian Gosch

Strafbarkeit trotz finanziellen Unvermögens

Eine Untersuchung zu den §§266a Abs. 1, 283 Abs. 1 Nr. 5, 7 lit. b, 170 StGB und zugleich ein Beitrag zur Rechtsfigur der omissio libera in causa

Strafrecht in Forschung und Praxis

Imposibillium nulla obligatio – Zu etwas Unmöglichem wird niemand verpflichtet. Dieser strafrechtsdogmatische Grundsatz, der insbesondere im Bereich der Unterlassungsstraftaten schon seit vielen Jahrzehnten Geltung beansprucht, erlangt gerade im Hinblick der aktuellen wirtschaftlichen Krisensituation hohe Aktualität. Liegt bei einer […]

Buchcover: Rücktritt vom versuchten unechten Unterlassungsdelikt

Adam Ahmed

Rücktritt vom versuchten unechten Unterlassungsdelikt

Strafrecht in Forschung und Praxis

In der strafrechtlichen Literatur und Praxis wird der "Rücktritt vom versuchten unechten Unterlassungsdelikt" sehr spärlich behandelt. Da die Ausgangsgerichte das Vorhandensein dieser problematischen Fallgestaltung oftmals völlig verkennen, mussten sich die Strafsenate beim BGH jedoch in der jüngsten Vergangenheit vermehrt damit […]

Buchcover

Rolf Benedikt Mack

Die Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch im Wirtschafts- und Nebenstrafrecht

Strafrecht in Forschung und Praxis

Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit der Frage, ob die in erster Linie für das Kernstrafrecht entwickelten Kriterien zur Konkretisierung des unmittelbaren Ansetzens (§ 22 StGB) und damit zur Bestimmung des Versuchsbeginns eines bestimmten Delikts auf Tatbestände des Wirtschafts- und Nebenstrafrechts übertragbar sind. [...]