Wissenschaftliche Literatur Eigengesellschaft
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Manuel J. Heinemann
Die Einbeziehung Dritter im Erschließungsrecht
Studien zur Rechtswissenschaft
Um Grundstücke bebauen zu können, müssen sie erschlossen werden.
Das der Erschließung zugrunde liegende Erschließungsrecht ist im Wesentlichen im Baugesetzbuch niedergelegt. Aber nicht nur die erstmalige Herstellung von öffentlichen Einrichtungen und baulichen Erschließungsanlagen, sondern auch der spätere Ausbau und der laufende Unterhalt dieser Anlagen sind von den Gemeinden als Erschließungsträger allein aus eigenem Finanzaufkommen, das heißt ohne eine angemessene Beteiligung der betroffenen Eigentümer, nicht finanzierbar. [...]
BauGBBeitragsbescheidDreiecksverhältnisEigengesellschaftErschließungsanlagenErschließungskostenErschließungslastErschließungsrechtInsolvenzrechtÖffentliches RechtÖffentliches WirtschaftsrechtStädtebaulicher VertragVergaberechtAnne Batliner
Compliance zur Vermeidung von Amtsträgerstrafbarkeit bei öffentlichen Unternehmen
Strafrecht in Forschung und Praxis
Die Privatwirtschaft und das Handeln der öffentlichen Hand sind heute eng miteinander verknüpft. Im Rahmen verschiedener Privatisierungsarten wird die öffentliche Hand auch durch privatrechtlich organisierte Unternehmen tätig. Diese privatrechtlich organisierten öffentlichen Unternehmen, die zumeist in der Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert sind, agieren zwischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Privatrecht. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter dieser Unternehmen arbeiten in einem besonderen strafrechtlichen Spannungsfeld, da sie…
AmtsträgerstrafbarkeitAufsicht und KontrolleBestechlichkeitBestechungComplianceCompliancemaßnahmenEigengesellschaftErmessenGeschäftsführerKommunale GmbHÖffentliche UnternehmenStrafrechtVerleitung eines UntergebenenVermeidungJenny Mehlitz
Ausschreibungspflichten bei formellen und funktionellen Privatisierungen
Schriften zum Bau- und Vergaberecht
Privatisierungen der staatlichen Aufgabenwahrnehmung sind gängige Praxis. Motive sind Rationalisierung, Effizienz, Modernisierung, aber auch die Vermeidung der starren arbeitsrechtlichen Regeln des öffentlichen Dienstrechts. Die öffentliche Hand beschafft sich Know-how, statt es selbst vorzuhalten. Sie entlastet damit die eigene Verwaltungskraft, da sie keine Personal- und Sachmittel für die Aufgabenwahrnehmung bereithalten muss.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und in welchen Stadien des Privatisierungsvorgangs eine Ausschreibungspflicht…
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