Wissenschaftliche Literatur § 14 BGB
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Melissa Scheb
Der Nicht-Unternehmer
Eine Untersuchung von §§ 13, 14BGB im Hinblick auf ihre Dualität sowie einer möglichen dritten Kategorie neben Verbraucher und Unternehmer
Kann eine natürliche Person beim Kauf gebrauchter Computer von einer Universität Mängelrechte geltend machen, wenn diese wenige Wochen nach Vertragsschluss auftreten und der Käufer nicht beweisen kann, dass die Mängel bereits bei Gefahrübergang bestanden haben? Steht dieser natürlichen Person bei Abschluss des Kaufvertrages mit der Universität per E-Mail-Verkehr ein Widerrufsrecht zu?
Solchen Fragen kommt in der Praxis nicht selten streitentscheidende Bedeutung zu. Die Beantwortung hängt aber nicht nur davon ab, ob die natürliche Person bei dem Rechtsgeschäft…
Europäisches VerbraucherrechtGewerbliche TätigkeitJuristische PersonenRechtsfähige PersonengesellschaftenUnternehmerbegriffVerbraucherbegriffVerbraucherrechtVerbrauchervertragVertragsrecht§ 13 BGB§ 14 BGBHenrik Meurer
Die Verbrauchereigenschaft der GbR und die Schutzwürdigkeit ihrer Gesellschafter
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Der BGH erkannte die Verbrauchereigenschaft der GbR im Jahr 2001 an. Diese Rechtsprechung wurde 2017 bestätigt. Dabei dehnt der BGH den Verbraucherbegriff über den Wortlaut der §§ 13, 14BGB hinaus auf die GbR aus. Die Entscheidungsbegründung stützt sich hauptsächlich auf solche Ansichten, die vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR vertreten wurden. Insbesondere stellt der BGH trotz der einhellig anerkannten Rechtsfähigkeit der GbR auf die Schutzbedürftigkeit der Gesellschafter ab.
Der Verfasser setzt sich deshalb mit der Frage nach der…
GbRGesellschaft bürgerlichen RechtsGesellschaftsrechtHaftungsverfassungIdeal-GbRIdealvereininstitutionelle HaftungsbeschränkungVerbraucherbegriffVerbrauchereigenschaftVerbraucherrecht§ 14 BGB§ 705 BGB§§13Martin Krämer
Der Gewerbebegriff im Zivilrecht
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Gewerbebegriff besetzt nach geltender Rechtslage Schlüsselpositionen im Handels- und Verbrauchervertragsrecht. Namentlich grenzt das Gesetz durch ihn den Kaufmann und den Nichtkaufmann in § 1 HGB sowie den Unternehmer und den Verbraucher in §§ 13, 14BGB voneinander ab. Zu dieser bedeutsamen Funktion des Gewerbebegriffs will jedoch seine inhaltliche Unschärfe nicht recht passen. So ist der zivilrechtliche Gewerbebegriff nach wie vor ein unbestimmter Rechtsbegriff. Kaum eines der durch die Rechtspraxis entwickelten Sekundärmerkmale lässt sich als Bestandteil einer…
BGB-UnternehmerGewerbebegriffGewerbliche TätigkeitHandelsrechtKaufmannRechtswissenschaftUnternehmerVerbraucherVerbraucherschutzZivilrechtHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft