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Wissenschaftliche Literatur Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Eine Auswahl unserer Fachbücher

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Das Festhaltensrecht im neuen AÜG (Doktorarbeit)Zum Shop

Das Festhaltensrecht im neuen AÜG

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Dieses Werk befasst sich mit der sogenannten „Festhaltenserklärung“ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dabei handelt es sich um ein neuartiges Gestaltungsrecht, welches – vergleichbar zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang, § 613a Abs. 6 BGB – die Selbstbestimmungsfreiheit des Leiharbeitnehmers schützen soll.

Das AÜG sieht in den §§ 9, 10 einen einzigartigen Regelungsmechanismus vor: Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer von einem Verleiher überlassen…

ArbeitnehmerüberlassungArbeitsrechtFesthaltenserklärungFesthaltensrechtLeiharbeitWiderspruchsrecht§ 9 AÜG
‘Vorübergehende‘ Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland (Doktorarbeit)Zum Shop

‘Vorübergehende‘ Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Eine defizitäre Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie?

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Nach der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Neufassung des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG erfolgt die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher „vorübergehend“. Laut der Gesetzesbegründung beabsichtigte der Gesetzgeber mit dieser Formulierung klarzustellen, dass das deutsche Modell der Arbeitnehmerüberlassung den Vorgaben der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG entspricht. Der Begriff „vorübergehend“ sollte im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie als flexible Zeitkomponente verstanden…

ArbeitnehmerüberlassungArbeitnehmerüberlassungsgesetzArbeitsrechtAuslegungEuroparechtLeiharbeitLeiharbeitsrichtlinieSanktionenUmsetzungUmsetzungsdefizitvorübergehendZeitarbeit
Sektorale Deregulierungen im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Doktorarbeit)Zum Shop

Sektorale Deregulierungen im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Herausnahme der speziellen Arbeitnehmergruppe der Studenten

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Seit Geltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 1972 gab es Gruppen von Arbeitnehmern, bei denen der durch das Gesetz vorgesehene Schutz, nämlich die Ausbeutung der Arbeitnehmer zu verhindern und bei der Arbeitnehmerüberlassung Verhältnisse herzustellen, die den Ansprüchen des Rechtsstaates entsprachen, leer lief und eine strikte Anwendung des AÜG der Rechtswirklichkeit nicht immer gerecht wurde. So kam es vor, dass der durch das AÜG zu schützende Arbeitnehmer…

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Schaffung von Arbeitsplätzen durch Leiharbeit? (Dissertation)Zum Shop

Schaffung von Arbeitsplätzen durch Leiharbeit?

Die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch „Hartz I“ und ihre Auswirkungen

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

In wirtschaftlichen Krisenzeiten stellt sich für den Gesetzgeber immer wieder von Neuem die Frage, welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente geeignet sind, Arbeitsplätze zu schaffen.

Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, sog. "Hartz-Gesetze" ging der Gesetzgeber im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung hier neue Wege. Im Rahmen dieser Reformgesetzgebung wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in weiten Teilen in der Hoffnung neu gestaltet,…

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Die Allgemeinverbindlicherklärung im Kontext staatlicher Beteiligung bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Allgemeinverbindlicherklärung im Kontext staatlicher Beteiligung bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gem. § 5 TVG ist zwar kein Massenphänomen, aber spätestens seit der Diskussion über das „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ in der juristischen Diskussion wieder stark präsent. Der Autor betrachtet die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nicht nur umfassend singulär, sondern ordnet die AVE im Kontext der anderen staatlichen Möglichkeiten ein, die Arbeitsbedingungen von nicht oder anders tarifgebundenen Arbeitnehmern und…

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Die Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats vor der Übernahme von Leiharbeitnehmern gemäß § 14 Abs. 3 AÜG (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats vor der Übernahme von Leiharbeitnehmern gemäß § 14 Abs. 3 AÜG

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Die Leiharbeit befindet sich ständig im Wandel. Anfangs war lediglich eine – maximal – drei Monate andauernde Überlassung erlaubt. Betriebsinhaber sollten schnell und effektiv auf etwaige Auftragsspitzen reagieren können. Die zulässige Höchstüberlassungsfrist wurde später sukzessive verlängert, was für Arbeitgeber (Entleiher) neue Möglichkeiten eröffnete. Im Zuge der Hartz-Reformen erlaubte der Gesetzgeber schließlich eine zeitlich unbefristete…

ArbeitnehmerüberlassungArbeitsrechtBetriebsratEinstellungEntleiherKonzerninterne VerleihgesellschaftLeiharbeitLeiharbeitnehmerMitbestimmungÜbernahme§ 14 Abs. 3 AÜG§ 99 BetrVG