: Der Grundsatz der Normenklarheit im Arbeitsrecht

Der Grundsatz der Normenklarheit im Arbeitsrecht

Buch beschaffen

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 2

Hamburg , 148 Seiten

ISBN 978-3-86064-120-0 (Print)

Zum Inhalt

Der Grundsatz der Normenklarheit - ein Verfassungsgebot höchsten Ranges, dessen Nichteinhaltung Rechtsbefolgung unmöglich macht. Die Bedeutung dieses Verfassungsgebots äußert sich in der immer wiederkehrenden Beschäftigung mit ihm, nicht nur durch die verfassungsrechtliche Rechtsprechung.

Anders als die zumeist übliche Aneinanderreihung von gerichtlichen Entscheidungsformeln bietet der Verfasser dieses Buches eine systematische Darstellung des Grundsatzes der Normenklarheit anhand der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ziel der Arbeit ist es nicht, eine neue Herleitung dieses Grundsatzes zu entwickeln, sondern Inhalt und Anwendungsbereich systemimmanent darzustellen. Lehre und Praxis wird damit eine nicht zu unterschätzende Hilfe für Weiterentwicklung und Falllösung an die Hand gegeben.

Nach der einleitenden Inhaltsbestimmung des Grundsatzes wendet sich der Verfasser dessen Anwendung im Arbeitsrecht zu, einem Rechtsgebiet, in dem das Normenklarheitsgebot oft unterbewertet wird. Anhand von Rechtsprechung und Literatur werden Einzelprobleme herausgegriffen, und es wird aufgezeigt, mit welchem Inhalt der Grundsatz der Normenklarheit dort angewandt wird. Unter anderem werden hierbei praxisrelevante Gebiete wie die Eingruppierung der Angestellten im öffentlichen Dienst nach der Vergütungsordnung des Bundesangestelltentarifvertrages, die Gewährung von Arbeitslosengeld an mittelbar durch einen Arbeitskampf betroffene Arbeitnehmer und die Abgrenzung der leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz behandelt. Letzteres berücksichtigt vor allem auch die Neuerungen durch die 1989 in Kraft getretene Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Schließlich beschäftigt sich der Verfasser mit Wert und Unwert der Heranziehung eines Grundsatzes der Rechtsklarheit außerhalb der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm. Mit den zuvor gefundenen Ergebnissen werden dabei die Grenzen einer Argumentation in diesem Bereich mit allgemeinen Formeln wie der des Klarheitsgebots aufgezeigt.

Unter der Prämisse der vorherrschenden Auffassung, Rechtsnormen seien Verhaltensregeln, wird im Ergebnis klargestellt, dass der Bürger sein Verhalten nur nach solchen Regeln ausrichten kann, die für ihn auch erkennbar sind. Der konsequente Rechtsanwender sieht sich so vor die Alternative gestellt: Entweder wird unter Beibehaltung des Normenklarheitsgebotes dem Normsetzer verstärkt die Mangelhaftigkeit von Teilen seines Werkes vor Augen geführt, oder es wird als Folge des zu beobachtenden inkonsequenten Abgehens von der grundsätzlichen Forderung des Rechtsstaatsgebotes nach Normenklarheit die Rechtsstaatwidrigkeit in Kauf genommen.

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