Doktorarbeit: Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten

Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten

Strafrechtsdogmatische und verfassungsrechtliche Grenzen der §§89a, 89b und 91 StGB

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 216

Hamburg , 402 Seiten

ISBN 978-3-8300-6045-1 (Print)

ISBN 978-3-339-06045-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Dezentralisierung hierarchischer Strukturen sowie die technisch-mediale Ausrichtung des transnationalen Terrorismus haben zunehmend zu einer Gefahrenverlagerung auf terroristische Einzeltäter geführt, die eine paramilitärische Ausbildung in sog. Terrorcamps erfahren haben.

Aufgrund dieser Risikoverlagerung wurde ein Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung vom 9. Dezember 2008 erlassen, der die Aufnahme von Straftatbeständen hinsichtlich der Ausbildung zu terroristischen Zwecken vorsieht und auf völkerrechtlicher Ebene verbindliche Begriffe in Bezug auf terroristische Straftaten festlegt. Auf diesen Rahmenbeschluss hat der Gesetzgeber mit den im August 2009 in Kraft getretenen §§ 89a, 89b und 91 StGB („GVVG“) im Bereich der Staatsschutzdelikte reagiert, die im Wesentlichen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe stellen sollen.

Die neuen Straftatbestände ergänzen dabei das bestehende Instrumentarium des Staatsschutzstrafrechts um Vorschriften, die besonderen Gefährdungslagen bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge gerecht werden. Gleichzeitig wird die bestehende Strafrechtslücke hinsichtlich der Bestrafung anschlagsgeneigter terroristischer Einzeltäter beseitigt, deren Nachweis einer Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung nicht erbracht werden kann. Insofern stellen die neuen Vorschriften sowohl in inhaltlicher als auch formaler Hinsicht eine Neujustierung der bisherigen Verständnisses des Terrorismusstrafrechts dar.

Nach einer einleitenden Übersicht über die Entstehungsgeschichte der neuen Kernregelungen und der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben versucht der Autor in einem ersten Teil den grundsätzlichen Bedenken gegen das GVVG mithilfe einer problembewussten Auslegung Rechnung zu tragen. Unter Bezugnahme auf §§ 129a und 129b StGB wird hier insbesondere die Frage nach der Konzeption des strafrechtlichen Unrechts, der Bestimmung des Rechtsguts sowie dem gesetzlichen Regelungsgehalt der einzelnen Straftatbestände behandelt. Abgeschlossen wird die „Kommentierung“ mit der Frage nach den Erscheinungsformen der Verfolgungstatbestände, wobei insbesondere das Verhältnis zu anderen Straftatbeständen de lege lata im Vordergrund steht.

Im zweiten Teil der Bearbeitung befasst sich der Autor mit der Vereinbarkeit der Kernregelungen des GVVG mit (verfassungs-) rechtlichen Grundprinzipien, die teilweise aus nationalem Verfassungsrecht als auch aus höherrangigem Recht herrühren. Hierzu zählen die Kollision der Normen mit dem verfassungsrechtlich fundierten ultima ratio Grundsatz und die verfassungsrechtliche Legitimation eines Präventionsstrafrechts unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, des Feindstrafrechts und des Gesinnungsstrafrechts. Zudem wird als weiterer Prüfstein die Frage untersucht, ob und inwieweit sich die in den Kernregelungen enthaltenen Tatbestandsmerkmale mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip des Bestimmtheitsgebots unter gleichzeitiger Bestimmung der Reichweite des Strafanwendungsrechts vereinbaren lassen.

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