Doktorarbeit: Rechtsprobleme der Due Diligence

Rechtsprobleme der Due Diligence

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 252

Hamburg , 324 Seiten

ISBN 978-3-339-12726-6 (Print) |ISBN 978-3-339-12727-3 (eBook)

Zum Inhalt

Trotz wirtschaftlicher Krisen, von denen überwiegend die Industrienationen betroffen waren, stellen sowohl die nationalen als auch die grenzüberschreitenden Unternehmenskäufe immer noch ein wichtiges Instrumentarium für die Steigerung des Unternehmenswertes und die Erzeugung eines höheren Wertzuwachses dar.

Allerdings ist es bei den Mergers-and-Acquisitions (M&A)-Aktivitäten nicht selten der Fall, dass die Unternehmenstransaktionen scheitern. Beispiele hierfür sind die bekannte Wiederauflösung des Zusammenschlusses von DaimlerChrysler (1998), der misslungene BMW-Rover-Deal (1994) oder als eine der größten gescheiterten Fusionen diejenige von AOL und Time Warner (2001).

Die Ursachen, aus denen Übernahmen und Firmenzusammenschlüsse scheitern, sind vielschichtig. Zur Überwindung dieser Herausforderungen steht für den potenziellen Erwerber eine umfassende Prüfung unternehmensinterner Gegebenheiten des Kaufobjekts im Vordergrund. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Durchführung einer sog. Due Diligence eine gebräuchliche Methode.

Der Begriff Due Diligence, der dem US-amerikanischen Recht entstammt, wird wörtlich als „gebührende bzw. gebotene Sorgfalt“ übersetzt. Er umschreibt die vorbereitende Untersuchung des Kaufobjekts, die unter anderem der Aufdeckung von Risiken dient, welche beim Unternehmenskauf nicht selten vorkommen. Damit bildet sie eine ausschlaggebende Basis zur Beurteilung der Zielgesellschaft. Die kaufrechtliche Sachlage bei einem Unternehmenskauf und das Erfordernis der angemessenen Bewertung des Unternehmens haben dazu geführt, dass die Due Diligence zum Regelfall geworden ist.

Zu betonen ist allerdings, dass die Due Diligence nicht in einem rechtsfreien Raum verläuft, sondern vielmehr mit den in Deutschland geltenden gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Regelungen in Übereinstimmung gebracht werden muss. Dies geht meist nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten.

In diesem Zusammenhang ist der Widerspruch zwischen den Informationsinteressen des potenziellen Käufers und den Geheimhaltungsinteressen des Zielunternehmens und des veräußerungswilligen Gesellschafters besonders interessant.

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