Forschungsarbeit: Preußens Herrscher vom „Großen Kurfürsten“ bis Friedrich Wilhelm IV.

Preußens Herrscher vom „Großen Kurfürsten“ bis Friedrich Wilhelm IV.

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Studien zur Geschichtsforschung der Neuzeit, Band 103

Hamburg , 322 Seiten

ISBN 978-3-339-11764-9 (Print) |ISBN 978-3-339-11765-6 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

In diesem Buch werden die Herrscher der brandenburgischen Hohenzollern ab dem „Großen Kurfürsten“ bis Friedrich Wilhelm IV. präsentiert. Neben der Person stehen die jeweilige Regierungszeit, Kriege, Reformen, Innen- und Außenpolitik sowie ihre Wirkung über den Tod hinaus im Mittelpunkt. Vorangestellt wird eine Vorgeschichte bis 1620, die die wichtigsten Etappen der Machtpolitik der brandenburgischen Hohenzollern aufzeigt sowie die Verhältnis Macht und Religion bestimmt.

Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620–1688) aus dem Haus Hohenzollern war ab 1640 Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches, Herzog in Preußen, zu Pommern, Kleve und Magdeburg sowie Fürst in Minden und Halberstadt. Seine pragmatisch-entschlossene und reformfreudige Regierungspolitik ebnete den Weg für den späteren Aufstieg Brandenburg-Preußens zur Großmacht und der Hohenzollern zu einem der führenden deutschen Herrscherhäuser.

Nach dem 30jährigen Krieg verfolgte er eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten, um seine wirtschaftlich und militärisch schwachen Länder zu entwickeln. Als infolge des Nordischen Kriegs von 1656 bis 1660 Polen-Litauen geschwächt war, konnte der Kurfürst 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Nach der Schlacht von Fehrbellin am 18. Juni/28. Juni 1675 erhielt er den Beinamen Großer Kurfürst.

Die ersten Könige trugen die Bezeichnung „König in Preußen“, zu dem sich als erster der Kurfürst Friedrich III: der Mark Brandenburg und gleichzeitige souveräne Herzog des Herzogtums Preußens am 18. Januar 1701 krönte. Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war notwendig, weil die Bezeichnung „König von Preußen“ als Anspruch auf das gesamte Herrschaftsgebiet dieses Souveräns hätte verstanden werden können.

Die Mark Brandenburg lag aber innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, in dem es keine Krone außer der des Kaisers geben durfte. Zudem wurden auf diese Weise Konflikte mit der polnischen Krone (außerhalb des Heiligen Römischen Reiches) vermieden, unter deren Hoheit sich das Ermland und das westliche Preußen (Pommerellen) befanden. Deren Herrscher beanspruchten noch bis 1742 den Titel „König von Preußen“.

Kaiser Leopold I. stimmte zu, dass Friedrich I. für das nicht zu seinem Reich gehörende Herzogtum Preußen den Königstitel König in Preußen annahm. Friedrich I. musste akzeptieren, dass sein neuer Titel nicht für den eigentlich wichtigeren Landesteil – die Mark Brandenburg – galt. Das Herzogtum, jetzt Königreich Preußen (später Ostpreußen) wurde erst im Laufe der Zeit namengebend für alle Territorien der preußischen Monarchie. Es bürgerte sich im deutschen Sprachgebrauch bald die Landesbezeichnung Königreich Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.

Nach der Annexion Polnisch-Preußens 1772 wandelte sich auch der Titel deren Herrscher offiziell zu „König von Preußen“. Die Krönungen fanden aber immer in Königsberg statt, während Berlin (Hauptstadt) und Potsdam (Sommerresidenz) immer die Zentren des Hohenzollernstaates waren.

Seit 1848/50 war der König infolge des Erlasses einer Verfassung ein konstitutioneller Monarch. Er wählte die Minister aus; ohne seine Zustimmung konnte kein Gesetz zustande kommen. Nach dem Kaiser von Österreich war der König von Preußen der bedeutendste Monarch im Deutschen Bund ab 1815.

Im Jahr 1867 erhielt der König durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes das Bundespräsidium im neugegründeten Bundesstaat. Somit war er in Personalunion stets König und gleichzeitig Staatsoberhaupt des deutschen Bundesstaats. Zusätzlich gab ihm am 1. Januar 1871 die neue Verfassung den Titel „Deutscher Kaiser“.

Einen amtierenden König gab es bis zum 9. November 1918, als Reichskanzler Max von Baden eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und Königs Wilhelm II. (sowie des Kronprinzen) verkündete. Wilhelm selbst dankte tatsächlich erst am 28. November ab. Preußen wurde spätestens mit der neuen republikanischen Verfassung von 1920 zum Freistaat Preußen.

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