Doktorarbeit: Steuerfalle Gesellschafter-Forderungsverzicht

Steuerfalle Gesellschafter-Forderungsverzicht

Entschuldung der Kapitalgesellschaft ohne Sanierungsgewinn?

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 102

Hamburg , 316 Seiten

ISBN 978-3-8300-8512-6 (Print)

ISBN 978-3-339-08512-2 (eBook)

Zum Inhalt

Gerät eine Kapitalgesellschaft in die Überschuldung, so wird zur Verbesserung des Bilanzbildes häufig ein Erlass der gegen sie gerichteten Darlehensforderungen durch Gesellschafter in Erwägung gezogen. Aus steuerlicher Sicht ist ein solcher Forderungsverzicht oft mit erheblichen Nachteilen verbunden, weil es hierdurch bei der Gesellschaft zu einem steuerpflichtigen Sanierungsgewinn kommen kann, der steuerliche Verlustvorträge aufzehrt und darüber hinaus zu Steueransprüchen führen kann. Der sog. Sanierungserlass des BMF birgt noch immer erhebliche rechtliche und praktische Probleme, die das Verfahren zum Erlass dieser Steueransprüche im Billigkeitsweg riskant und schwerfällig machen.

Der Autor untersucht Gestaltungsalternativen zum Forderungsverzicht, mit denen Gesellschafter-Fremdkapital steuerlich neutral in handels-bilanzielles Eigenkapital umgewandelt werden soll. Dabei geht er zunächst der Frage nach, ob Hin- und Herzahlungen und vergleichbare Maßnahmen als Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO anzusehen sind.

Im Weiteren wird die Novation bestehender Darlehensforderungen in handelsrechtliche Eigenkapital-Genussrechte (sog. Debt-Mezzanine-Swap) einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Den bilanzsteuerrechtlichen Auswirkungen solcher Maßnahmen wird im Spannungsfeld zwischen Handelsbilanzrecht, steuerlicher Gewinn- bzw. Einkommensermittlung und Verfassungsrecht auf den Grund gegangen. Der Autor beleuchtet dabei zunächst die aktuelle Kontroverse zwischen den Verfechtern einer kohärenten steuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital und -vergütungen und denen einer uneingeschränkten Geltung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes. Beide Thesen werden aus rechtsmethodischer und -systematischer Sicht eingehend erörtert und schließlich zugunsten eines überzeugenderen dogmatischen Verständnisses zum Verhältnis von handels- und steuer-bilanzieller Qualifikation derartiger Kapitalüberlassungen verworfen.

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