Dissertation: Bilanzierung von latenten Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter besonderer Berücksichtigung der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Bilanzierung von latenten Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter besonderer Berücksichtigung der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 132

Hamburg , 280 Seiten

ISBN 978-3-8300-7208-9 (Print) |ISBN 978-3-339-07208-5 (eBook)

Zum Inhalt

Die Beweggründe von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sind vielfältig. In ökonomischer Hinsicht dienen die gesetzlich kodifizierten Spaltungsformen Aufspaltung (§ 123 Abs. 1 UmwG), Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG) sowie Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG) der Separierung von wirtschaftlichen Teileinheiten eines bestehenden Rechtsträgers. Derartige Spaltungsmaßnahmen verfolgen regelmäßig das Ziel, die Anteilseignerstrukturen stärker zu differenzieren und die Möglichkeit zu schaffen, eine gewünschte eigentumsrechtliche Neustrukturierung herbeizuführen. Im Gegensatz hierzu stehen die Verschmelzungsformen i.S.d. §§ 4 ff. UmwG häufig im Zusammenhang mit einer Strategie der Konzentration von Kapital und Unternehmen mittels Erwerb von einzelnen Vermögensgegenständen und Schulden (asset deal) oder dem Erwerb von Anteilen an anderen Gesellschaften (share deal) sowie einer anschließenden gesellschaftsrechtlichen und unternehmerischen Integration in die Konzernstruktur des Übernehmers. Außerdem kann als Akquisitionsform eine Verschmelzung unter Gewährung von Gesellschaftsrechten des übernehmenden Rechtsträgers auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen eine interessante Alternative zur Zahlung eines Kaufpreises darstellen.

Darüber hinaus kommt eine Vielzahl weiterer Motive für gesellschaftsrechtliche Umwandlungen in Betracht. Zu denken ist beispielsweise an steuerrechtliche Gestaltungsmaßnahmen. Sofern durch eine Verschmelzung auch eine steuerrechtliche Zusammenführung von bisher selbstständig besteuerten Gesellschaften erfolgt, ist eine Verrechnung von positiven und negativen Periodenergebnissen möglich, so dass insgesamt eine Reduzierung der ertragsteuerlichen Belastung bewirkt werden kann.

Im Hinblick auf die Rechnungslegung sind Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr seit dem 1. Januar 2010 mit neuen Bilanzierungsregelungen konfrontiert. Das BilMoG in der Fassung des Regierungsentwurfs und vor allem des Referentenentwurfs war Ausdruck der Bestrebung, die handelsrechtliche Bilanzierung tiefgreifend zu reformieren und an die Bilanzierung nach IFRS anzunähern. Die Verwirklichung der ursprünglichen Reformbestrebungen hätte zu einer einschneidenden Zäsur im deutschen Bilanzrecht geführt. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurden zahlreiche Vorschriften erheblich verändert und/oder vorgesehene Neuregelungen nicht weiter verfolgt, so dass das verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz lediglich eine moderate Weiterentwicklung der handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften darstellt. Während einige gesetzliche Neuerungen nur geringe Auswirkungen auf die bisherige Bilanzierungsweise entfalten und geringfügige Anpassungen bei den unternehmensinternen Reportingstrukturen und IT-Systemen erfordern, führt die Implementierung und Anwendung der geänderten Bestimmungen zur Bilanzierung von latenten Steuern bei vielen Rechtsanwendern zu erheblichen Veränderungen.

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