Guido BrinkmannWie transparent muss kommerzielle Kommunikation sein?
Lauterkeitsrechtliche Transparenzpflichten des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher unter Berücksichtigung der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 76
Hamburg 2011, 206 Seiten
ISBN 978-3-8300-5544-0 (Print)
ISBN 978-3-339-05544-6 (eBook)
Zum Inhalt
Der Verbraucher wird in vielen Rechtsmaterien als tendenziell schutzbedürftiges Rechtssubjekt angesehen und daher z.B. bei Kreditverträgen, bei Haustürgeschäften oder in Bezug auf die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen entsprechend gesetzlich abgesichert. Dieser Schutz soll Unterschiede der Vertragspartner z.B. in dem Bereich geschäftlicher Erfahrung kompensieren und den Verbraucher vor wirtschaftlichen Nachteilen schützen.
Auch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Verbraucher vor einer Vielzahl von Handlungen des Unternehmers geschützt, die diesen irreführen oder auf andere Weise unlauter beeinflussen können. Hintergrund eines solchen Schutzes ist, dass der Gesetzgeber die unterschiedlichen Positionen der Marktteilnehmer ausgleichen und verhindern will, dass der Unternehmer auf unlautere Weise einen Vorteil erlangt. Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes durch Lauterkeitsrecht soll vor allem sichergestellt werden, dass dieser eine informierte und selbstbestimmte Marktentscheidung treffen kann. Nur wenn der Verbraucher anhand rationaler Kriterien entscheiden kann, ist er in dieser Hinsicht vor fehlerhaften Entscheidungen ausreichend geschützt und kann zudem seine „Schiedsrichterfunktion“ auf dem Markt ausüben.
Die konkreten gesetzlichen Transparenzanforderungen und die gesetzliche Systematik haben sich im Laufe der Geltung des UWG erheblich voneinander unterschieden. Dementsprechend werden - nach Darstellung der Grundlagen des wettbewerbsrechtlichen Schutzes vor Intransparenz - zunächst die Anforderungen des UWG 1909 und des UWG 2004 untersucht, anschließend werden die Änderungen aufgrund der Umsetzung der Richtlinie unlautere Geschäftspraktiken6 durch das Änderungsgesetz vom 22.12.2008 dargestellt.
Im Rahmen der Darstellung der jeweils erforderlichen Transparenz einer geschäftlichen Handlung wird vor allem herausgearbeitet, dass entsprechende Anforderungen zum Schutz des Verbrauchers erforderlich sind, im Einzelfall aber schwer zu bestimmen ist, welches Maß an Klarheit erreicht werden muss, um von einer ausreichenden Grundlage für eine rationale Entscheidung ausgehen zu können. Weiter wird gezeigt, dass ein Schutz allein vor konkreter Irreführung im Einzelfall nicht (mehr) ausreicht, um dem Verbraucher eine rationale Entscheidung zu ermöglichen sowie dass die stetige Erweiterung der Transparenzregeln dazu neigt, die Unternehmer übermäßig zu belasten, während sie teilweise noch nicht einmal Vorteile auf Konsumentenseite bringt.
Schlagworte
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