Dissertation: Der italienische Regionalismus

Der italienische Regionalismus

Ein Rechtsvergleich mit dezentralen und föderalen Systemen, insbesondere mit dem deutschen föderativen System

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 65

Hamburg , 498 Seiten

ISBN 978-3-8300-3997-6 (Print) |ISBN 978-3-339-03997-2 (eBook)

Zum Inhalt

Die historische Entwicklung Italiens und Deutschlands weist viele Parallelen auf, angefangen von der staatlichen Zersplitterung über die Erlangung der nationalen Einheit im 19. Jahrhundert, den Erfahrungen mit totalitären Systemen bis hin zum staatlichen Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg. Trotz dieser deutlichen Parallelen nahm die Entwicklung der subnationalen Untergliederungen in beiden Staaten eine gänzlich entgegengesetzte Entwicklung: Während Deutschland nach der Einigung im 19. Jahrhundert und wieder nach dem Zweiten Weltkrieg eine bundesstaatliche Staatsstruktur einführte, entschied sich Italien nach der Einigung für eine zentralistische, nach dem Zweiten Weltkrieg für ein regionalisierte Staatsstruktur. Die Umsetzung der regionalisierten Staatsstruktur in Italien dauert, obgleich bereits in der Verfassung von 1948 vorgesehen, bis hin in die 1970er Jahre. Bereits in den 1990er Jahren setzte sodann in Italien eine umfassende Diskussion um die Weiterentwicklung des regionalen Systems hin zu föderalen Strukturen ein. Diese Diskussionen mündeten in zwei Verfassungsänderungen in den Jahren 1999 und 2001, in welchen das regionale System umfassend reformiert wurde. Die Entwürfe für die Verfassungsreformen orientierten sich in vielen Punkten an der bundesstaatlichen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. Im Ergebnis wurde durch die Verfassungsreformen indes in Italien kein Bundesstaat eingeführt, vielmehr wurde das System des Regionalismus orientiert an föderalen Strukturen weiterentwickelt.

Die Abhandlung beschäftigt sich mit einer Einordnung dieses neuen regionalen Systems. Dabei werden Rechtsvergleiche zu dezentralen und föderalen Strukturen angestellt. Ausgehend von der theoretischen Struktur des Regionalismus wird die neue Staatsstruktur Italiens sodann mit kommunalen Strukturen, dezentralen, regionalen und bundesstaatlichen Systemen verglichen. Neben dem zentralen Vergleich zum bundesstaatlichen System der Bundesrepublik Deutschland werden so im Kontrast die subnationalen Strukturen Italiens anhand der dezentralen Strukturen Frankreichs und der Niederlande, der regionalen Strukturen Belgiens und Spaniens, der föderalen Strukturen Österreichs, der Schweiz und der USA sowie der kommunalen Strukturen der deutschen Gemeinden und der Bayrischen Bezirke analysiert.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die italienischen Regionen nach der Verfassungsreform keine rein administrativ-dezentralen Untergliederungen sondern viel mehr subnationales Teilgebiet sui generis sind. Der Regionalismus stellt sich dabei als System abgestufter und limitiert übertragener Staatsgewalten dar, es handelt sich um eine Staatsstruktur, die sich als asymmetrisch regionalisiert, jedoch noch mit unitarischen Tendenzen ausgestattet, darstellt. Im Ergebnis ist der Regionalismus entsprechend als eigenständiges Strukturelement eines Staates zwischen Dezentralismus und Föderalismus zu qualifizieren.

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