Dissertation: Das Recht der Arbeitnehmererfindung

Das Recht der Arbeitnehmererfindung

Bundesrepublik Deutschland und Volksrepublik China im Vergleich

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 41

Hamburg , 308 Seiten

ISBN 978-3-8300-3692-0 (Print) |ISBN 978-3-339-03692-6 (eBook)

Zum Inhalt

Die Ausgestaltung des deutschen Zivilrechts beeinflusst längst die chinesische Gesetzgebung. Auch im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts haben das ArbEG, die Vergütungsrichtlinie sowie der jüngst gescheiterte Referentenentwurf in Deutschland das Interesse der chinesischen Ministerien zuständig für geistiges Eigentum geweckt. Das Werk untersucht die rechtliche Behandlung der Arbeitnehmererfindungen in Theorie und Praxis im Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China anhand der einschlägigen Vorschriften über Arbeitnehmererfindungen in beiden Ländern.

Die Untersuchung zeigt insbesondere, dass im Vergleich zum deutschen Arbeitnehmererfinderrecht, welches seit fast 50 Jahren als detailliertes und (auch) arbeitnehmerfreundliches Spezialgesetz dient und durch eine komplexe Vergütungsrichtlinie als (unverbindliche) Hilfe für die praktische Anwendung ergänzt wird, gerade die Vorschriften in der VR China nur fragmentarisch, uneinheitlich und im Hinblick auf die gesellschaftspolitischen und ökonomischen Veränderungen in der VR China dringend reformbedürftig sind. Zwar werden die deutschen Regelungen aufgrund der unvergleichbaren geschichtlichen Entwicklung und Ideologie in der VR China nicht allgemein als erstrebenswertes Modell für das chinesische Arbeitnehmererfinderrecht empfohlen und auch die heftige Kritik an der jüngsten (gescheiterten) Novelle des deutschen ArbEG durch die Industrie und Gewerkschaften ist zu beachten. Allerdings bietet das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht gerade bezüglich des Interessenwiderstreits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder insgesamt gute Lösungen.

Dieser Vergleich soll also vor dem Hintergrund der in Deutschland seit Jahrzehnten gesammelten Erfahrungen über Arbeitnehmererfindungen insbesondere auch als Anregung für die gegenwärtigen Bestrebungen in der VR China nach einem einheitlichen und umfassenden Gesetz über Arbeitnehmererfindung dienen.

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