Doktorarbeit: Der Teilleistungsbegriff im Leistungsstörungsrecht des BGB

Der Teilleistungsbegriff im Leistungsstörungsrecht des BGB

Studien zum Zivilrecht, Band 41

Hamburg , 310 Seiten

ISBN 978-3-8300-3133-8 (Print)

ISBN 978-3-339-03133-4 (eBook)

Zum Inhalt

Leistet der Schuldner nicht oder nicht einwandfrei, so betrifft dieses Leistungsdefizit häufig nur einen Teil der geschuldeten Leistung. Es stellt sich dann sowohl im Fall des Schuldnerverzugs als auch der Unmöglichkeit der Leistung vor allem die Frage, wann der Gläubiger berechtigt ist, Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen und bzw. oder vom ganzen Vertrag zurück zu treten und wann ihm die Totalrechte versagt bleiben, er also auf den so genannten "kleinen" Schadensersatz bzw. einen Teilrücktritt vom Vertrag beschränkt bleibt.

Welche Kriterien für die Grenzziehung zwischen teilweiser und vollständiger Vertragsliquidierung entscheidend sind, wurde unter Geltung des alten Rechts uneinheitlich beantwortet. Die Rechtsprechung tendierte vielfach dazu, die teilweise Leistungsunmöglichkeit der vollständigen gleichzustellen. Seit der Schuldrechtsreform ist die wichtige Frage nach den Rechtsfolgen teilweiser Leistungsdefizite auf neuer gesetzlicher Grundlage zu beurteilen. Dieser in Wissenschaft und Rechtsprechung bislang nur unzureichend bewältigten Aufgabe stellt sich der Verfasser mit dieser Studie.

Dabei wird im ersten Hauptteil die Teilbarkeit der Leistung untersucht und für die schwierigen Fälle der subjektiven Unteilbarkeit mit der Leistungsverschränkung eine präzisere Definition dieser Teilbarkeit entwickelt. Auf dieser Basis ist der zweite Hauptteil der Definition des Begriffs der Teilleistung gewidmet. Das Werk schließt mit einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.

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