Wissenschaftliche Literatur Schuldnerverzug
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Ingo Rinken
Der Schuldnerverzug in seiner Abhängigkeit von Mitwirkungshandlungen des Gläubigers
Zur Auswirkung unterlassener Mitwirkungshandlungen auf den Tatbestand und die Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges
In der Mehrzahl der Schuldverhältnisse bedarf der Schuldner zur Erbringung seiner Leistungshandlung oder zumindest zur Herbeiführung des von ihm geschuldeten Leistungserfolges einer Mitwirkung seines Gläubigers. Das BGB betrachtet die unterlassene Mitwirkung des Gläubigers - insbesondere in den §§ 293 ff. BGB - allein unter dem Aspekt des Gläubigerverzuges, während es diese in den Bestimmungen zum Schuldnerverzug (§§ 286 ff. BGB) keinen ausdrücklichen Regelungen unterwirft. Das Ziel der Untersuchung besteht in der Klärung der Frage, wie sich eine unterlassene Mitwirkung…
AnnahmeAnnahmebereitschaftAnnahmeverzugbeiderseitige LeistungsverzögerungGegenleistungGegenseitiger VertragGläubigerverzugMitwirkungRechtswissenschaftSchuldnerverzugVorleistungspflicht
Florian Niermeier
Der Teilleistungsbegriff im Leistungsstörungsrecht des BGB
Leistet der Schuldner nicht oder nicht einwandfrei, so betrifft dieses Leistungsdefizit häufig nur einen Teil der geschuldeten Leistung. Es stellt sich dann sowohl im Fall des Schuldnerverzugs als auch der Unmöglichkeit der Leistung vor allem die Frage, wann der Gläubiger berechtigt ist, Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen und bzw. oder vom ganzen Vertrag zurück zu treten und wann ihm die Totalrechte versagt bleiben, er also auf den so genannten "kleinen" Schadensersatz bzw. einen Teilrücktritt vom Vertrag beschränkt bleibt.
Welche…
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