Dissertation: Die Systematik der krankheitsbedingten Kündigung

Die Systematik der krankheitsbedingten Kündigung

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 59

Hamburg , 252 Seiten

ISBN 978-3-8300-1517-8 (Print) |ISBN 978-3-339-01517-4 (eBook)

Zum Inhalt

Christian Pelke beschäftigt sich mit der systematischen Erfassung und Erörterung der sogenannten krankheitsbedingten Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz erfaßt in seinem § 1 die möglichen Gründe, die den Arbeitgeber zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen, systematisch nur höchst unvollkommen. Es nennt ausdrücklich Gründe in der Person und dem Verhalten des Arbeitnehmers sowie dringende betriebliche Bedürfnisse, die seiner Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen.

In der Rechtsprechung und der insoweit nahezu durchgängig folgenden Literatur ist anerkannt, dass die Krankheit des Arbeitnehmers und dessen dadurch bedingte Ausfallzeiten einen in der Person liegenden Kündigungsgrund darstellen können. Das Bundesarbeitsgericht differenziert insoweit noch weiter und unterscheidet die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung, die Kündigung wegen einer lang anhaltenden Krankheit, die Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit und die Kündigung wegen Minderung der Leistungsfähigkeit. Erwogen, aber im Ergebnis bislang abgelehnt hat das Gericht schließlich eine Kündigung aus fürsorgerischen Gründen, wenn der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeit nur noch durch Raubbau an seiner Gesundheit verrichten könnte, er selbst daraus aber nicht die notwendigen Konsequenzen zieht.

Der Autor unternimmt es, diese verschiedenen Unter- Untergruppen unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur zu systematisieren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und so einen Beitrag zu einer rechtssicheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung zu leisten. Im Ergebnis nimmt die Arbeit Abstand von der bis dato nahezu einheitlich vertretenen Unterscheidung in die vier Fallgruppen, da in sämtlichen Unter- Untergruppen letztlich dieselben materiellen Kriterien entscheidend sind und daher weder aus Gründen der Rechtssicherheit noch der Rechtsklarheit ein Bedürfnis für eine weitere Differenzierung innerhalb der Gruppen der krankheitsbedingten Kündigung existiert.

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