Jens HettichDie Zulässigkeit verschiedener Handlungsalternativen des Staates im Vorgehen gegen extremistische Parteien unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs
Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 120
Hamburg 2015, 292 Seiten
ISBN 978-3-8300-8611-6 (Print)
ISBN 978-3-339-08611-2 (eBook)
Zum Inhalt
Die Frage, wie mit vermeintlich verfassungswidrigen Parteien umgegangen werden soll, ist in letzter Zeit wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Im Jahr 2012 stellte die NPD einen Antrag auf Feststellung der eigenen Verfassungsmäßigkeit vor dem BVerfG. Bereits von Anfang an wurde diesem keine Erfolgsaussicht beschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag dann auch „erwartungsgemäß“ abgelehnt. Der Autor geht in diesem Werk der Frage nach, ob der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gefolgt werden kann, oder ob sich ein solcher Anspruch der politischen Parteien auf Feststellung der eigenen Verfassungsmäßigkeit aus Art. 21 GG ergibt. Zudem wird untersucht, ob die antragsberechtigten Organe zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens verpflichtet sind, wenn sie eine politische Partei für verfassungswidrig halten.
Im zweiten Teil wird aufgezeigt, dass sich bestimmte politische Parteien und ihre Mitglieder oftmals rechtlichen Benachteiligungen ausgesetzt sehen, deren Zulässigkeit gerade mit der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit der Partei begründet wird. Das vom Verfassungsgeber vorgesehene Mittel, das Parteiverbotsverfahren, wird demgegenüber immer weniger als entscheidende „Waffe“ im Kampf gegen Verfassungsfeinde (oder solche, die man dafür hält) angesehen. Zur Veranschaulichung dienen konkrete Fälle, etwa aus dem Bereich der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen oder des Waffenrechts, welche die Fragwürdigkeit dieser Vorgehensweise deutlich aufzeigen.
Zum Abschluss macht der Verfasser eigene Vorschläge, auf welchem Wege sich die Effektivität und die Attraktivität des Parteiverbotsverfahrens steigern lässt und damit eine „Umgehung“ durch rechtlich fragwürdige Maßnahmen überflüssig wird.
Schlagworte
Art. 21 Grundgesetzextremistische ParteienParteienprivilegParteiverbotPolitikUmgehungsmaßnahmenVerbotsverfahrenVerfassungsmäßigkeitVerfassungswidrigkeitIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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