Doktorarbeit: Der Öffentlichkeitsbegriff im Urheberrecht

Der Öffentlichkeitsbegriff im Urheberrecht

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 75

Hamburg , 358 Seiten

ISBN 978-3-8300-5496-2 (Print) |ISBN 978-3-339-05496-8 (eBook)

Rezension

[...] Die historisch wie dogmatisch angelegte Arbeit hat durch ihre kritische Aufarbeitung des Materials und die im Anhang verzeichneten österreichischen wie deutschen Gerichtsentscheidungen auch für Praktiker besonderen Nutzen.

Albrecht Götz von Olenhusen in: UFITA - Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, 2011/III


Zum Inhalt

Das Werk befasst sich mit dem urheberrechtlich sehr bedeutsamen Thema, ab wann eine Verwertungshandlung öffentlich erfolgt. Die europäischen Urheberrechtsgesetze knüpfen an den Tatbestand der Veröffentlichung bzw. der öffentlichen Verwertung verschiedenste Konsequenzen. Die weit verbreitete Auffassung, dass dort, wo die private Nutzung endet, die öffentliche beginnt, wird vom Autor kritisch hinterfragt. Gibt es doch Sachverhalte, die weder privat noch öffentlich zu nennen sind. Ereignisse im Familien- und Freundeskreis gelten zu Recht als privat, Vorkommnisse am Hauptbahnhof können in der Regel getrost als öffentlich tituliert werden. Aber was ist mit Handlungen, die dazwischen liegen, so zum Beispiel am Arbeitsplatz? Zu Arbeitskollegen besteht ein Verhältnis, das nicht unbedingt familiär ist, aber auch weit davon entfernt ist, als öffentlich bezeichnet zu werden.

Sammer tritt hier für die Anwendung eines tertiums ein, das sich am Drei-Stufen-Test der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) orientiert. Seine Studie beginnt er mit der historischen Entwicklung der Urheberrechtsgesetze Österreichs und Deutschlands und umreißt anschließend die zugrundeliegenden internationalen Abkommen sowie die europarechtlichen Grundlagen. Ausgehend von § 15 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, der eine Definition des Öffentlichkeitsbegriffs enthält, würdigt er die entsprechende (auch internationale) Judikatur und Literatur kritisch und fordert die Aufnahme einer neuen Bestimmung in die jeweiligen Urheberrechtsgesetze. Diese neue Norm solle die Lücke zwischen privater und öffentlicher Nutzung schließen, indem das angesprochene tertium im Gesetz manifestiert wird und so schlussendlich zu sachgerechteren Lösungen beiträgt.

Neben der Auseinandersetzung mit diesem Problem, die den Hauptteil der Studie bildet, finden sich noch weitere interessante urheberrechtliche Ausführungen zur digitalen Vervielfältigung, zum WLAN und zum sogenannten „public viewing“. Großen Raum widmet der Autor auch der Auseinandersetzung mit dem Thema der öffentlichen Aufführung einer Rundfunksendung. Hier setzt er sich sowohl mit den Literaturmeinungen in Österreich als auch mit denen in Deutschland kritisch auseinander, da weder in Österreich noch in Deutschland die im jeweiligen Gesetz vorgenommene Unterscheidung zwischen einer öffentlichen Aufführung eines Werkes der Tonkunst und einer öffentlichen Aufführung einer Rundfunksendung in der Praxis berücksichtigt wird.

Abschließend ist zu sagen, dass vor allem der problem- bzw. lösungsorientierte Zugang der gut lesbaren Abhandlung überzeugt.

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