Dissertation: Das Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser
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Das Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser

Art. 4 WRRL und §§25a, 25b, 32c und 33a WHG

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Umweltrecht in Forschung und Praxis, Band 47

Hamburg , 430 Seiten

ISBN 978-3-8300-5066-7 (Print) |ISBN 978-3-339-05066-3 (eBook)

Rezension

[...] (liefert) die Arbeit von Wabnitz einen maßgeblichen Beitrag zu einer wichtigen wasserrechtlichen Frage [...]. Darüber hinaus enthält sie zum einen eine profunde Darstellung auch der übrigen Umweltziele, die sich aus der WRRL und den korrespondierenden nationalen Regelungen ergeben. Zum anderen erfährt der Leser en passant Wissenswertes über andere Richtlinien des europäischen Umweltrechts wie etwa die Umwelthaftungsrichtlinie oder die Grundwasserrichtlinie. Dabei ist die Arbeit gut lesbar und lässt in formaler Hinsicht keine Wünsche offen. Von daher ist das Werk jedem zu empfehlen, der sich näher mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot befassen möchte.

Kurt Faßbender in: Zeitschrift für Wasserrecht, Jg. 50 (2011), H. 3


Zum Inhalt

Das Verschlechterungsverbot im deutschen Wasserrecht basiert auf der Umsetzung der im Jahre 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie. Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis zum Jahre 2015 für alle Gewässer der Europäischen Gemeinschaft einen „guten Zustand“ zu erreichen, wobei sie zur Beurteilung, wann der „gute Zustand“ vorliegt, die Bewertung der Gewässer nach einem Zustandsklassensystem vorsieht. Daneben fordert die Wasserrahmenrichtlinie, eine „Verschlechterung des Zustands“ zu verhindern (sog. Verschlechterungsverbot).

Dabei stellt sich die Frage, wie das Verschlechterungsverbot zu verstehen ist. Bezieht es sich (nur) darauf, dass sich im Rahmen der Einwirkungen auf das Gewässer der „Zustand“ im Sinne der Zustandsklassen negativ verändert, das Gewässer also in eine schlechtere Zustandsklasse eingestuft werden muss oder erfasst es bereits unterhalb dieser Intensitätsschwelle (auch) eine negative Veränderung des „Zustands“ im Sinne des Status quo des Gewässers, ohne dabei einen Wechsel der Zustandsklassen vorauszusetzen? Angesichts des Spannungsfeldes von Schutz und Nutzung der Gewässer in der wasserrechtlichen Praxis handelt es sich dabei nicht lediglich um eine rein theoretische Frage, hängt die Zulässigkeit eines sich auf ein Gewässer auswirkenden Vorhabens doch auch davon ab, dass es eben zu keiner „Verschlechterung“ in diesem Sinne kommt.

Dieser Frage geht die Autorin nach, wobei sie die entsprechenden europarechtlichen und nationalen Bestimmungen inhaltlich umfassend beleuchtet und ihren Kontext sowie ihre Bedeutung für den wasserrechtlichen Vollzug darstellt. Zur Klärung der inhaltlichen Reichweite des Verschlechterungsverbots werden die maßgeblichen Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes nach ihrem Wortlaut, ihrer Entstehungsgeschichte, der Systematik ihres Regelungszusammenhangs und nach Sinn und Zweck auslegt.

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