Doktorarbeit: Nachehelicher Vermögensausgleich und Unterhalt im deutschen und kalifornischen Recht

Nachehelicher Vermögensausgleich und Unterhalt im deutschen und kalifornischen Recht

Voraussetzungen und vertraglicher Ausschluss

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Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 11

Hamburg , 488 Seiten

ISBN 978-3-8300-4959-3 (Print) |ISBN 978-3-339-04959-9 (eBook)

Zum Inhalt

Der stetige Wandel einer Gesellschaft zeigt sich nicht nur in den wirtschaftlichen Zusammenhängen, sondern insbesondere auch in den Formen des individuellen partnerschaftlichen Zusammenlebens ihrer Bürger. Der Familie kommt nach wie vor eine zentrale Rolle für die Bildung der gesellschaftlichen Strukturen zu und sie bildet die Basis einer Gesellschaft. Der Familienbegriff erfasst nach heutigem Verständnis allerdings nicht mehr allein die eheliche Familie, denn das ehelose Zusammenleben von Mann und Frau ist eine allseits übliche und akzeptierte Form der Lebensgestaltung. In den Jahren von 1996 bis 2005 stieg die Zahl der Nichtehelichen Lebensgemeinschaften signifikant von 1,8 Mio. auf 2.4 Mio. an. Die Zahl der Eheschließungen ist dagegen in den vergangenen drei Jahrzehnten um rund ein Fünftel zurückgegangen. Während im Jahr 1974 noch 6,1 Eheschließungen pro 1000 Einwohner erfolgten, waren es 2004 noch 4,8 geschlossene Ehen.

Doch trotz des zahlenmäßigen Rückgangs und der Nutzung alternativer Lebensgestaltungen ist das Institut der Ehe weiterhin tief im gesellschaftlichen Zusammenleben verwurzelt. So haben sich im Jahr 2004 in Deutschland 395.992 Paare das Ja-Wort gegeben und sich damit für die eheliche Form des familiären Zusammenlebens entschieden. Doch auch die gelebte Ehe scheint nach dem gesellschaftlichen Verständnis einem Wandel zu unterliegen, insbesondere was ihre Dauer und die Bereitschaft der Ehegatten angeht, die Gemeinschaft durch eine Scheidung zu beenden. Denn in einer steigenden Zahl von Fällen besteht die eheliche Gemeinschaft nur für eine begrenzte Zeit und endet nach einer mehr oder weniger langen Zeit mit einer Scheidung. So wurden im Jahr 2004 213.691 Ehen geschieden, während im Jahr 1974 lediglich 98.584 Ehen durch eine Scheidung beendet wurden.

Doch nicht nur hinsichtlich der Eingehung und der vorzeitigen Beendigung der Ehe ist eine Veränderung zu konstatieren. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel hat sich die Lebensgestaltung innerhalb der Ehe, insbesondere die Aufteilung der Haushaltstätigkeit und Erwerbstätigkeit, in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Einen gesellschaftlich geprägten Idealtypus der Ehe gibt es nicht mehr und die Einverdiener- oder Hausfrauenehe, auf die der gesetzliche Güterstand zugeschnitten ist, stellt nur noch eine von vielen akzeptierten und praktizierten Eheformen dar. Die Verteilung der Rollen und der daraus resultierenden Lasten in der ehelichen Beziehung ist auch Gegenstand eines breiten aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurses. Gerade die Vereinbarkeit der Kindererbetreuung und -erziehung mit einer beruflichen Betätigung beider Elternteile steht dabei im Zentrum der Diskussion. Der Gesetzgeber hat sich vor dem Hintergrund sinkender Geburtenraten des Themas angenommen und mit dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) vom 05.12.2006 die staatliche finanzielle Unterstützung von Eltern bei der Kinderbetreuung neu geregelt. Dabei verlängert sich die Förderdauer, wenn beide Elternteile zu Gunsten der Kinderbetreuung vorübergehend auf eine Erwerbstätigkeit verzichten.

Werdende Eheleute hegen bei der Eheschließung regelmäßig die positive Erwartung, dass sie die Prüfungen des Lebens gemeinsam meistern werden und sich ihre gemeinsame Lebensplanung realisieren lassen wird. Demgegenüber sind sie aber angesichts der gestiegenen Scheidungsrate heutzutage mehr den je mit der erheblichen statistischen Wahrscheinlichkeit konfrontiert, dass ihre Ehe durch eine Scheidung beendet werden könnte. Neben den emotionalen Folgen, die sich aus dem Scheitern der gemeinsamen Lebensplanung ergeben, endet auch die wirtschaftliche Gemeinschaft und es stellt sich für die Ehegatten die Frage, wie Vermögen, Versorgungsanrechte und finanziellen Lasten unter den Ehegatten verteilt werden.

Die gesetzlichen Scheidungsfolgen geben vor dem gesetzlichen Eheleitbild der Einverdienerehe zwar eine Lastenverteilung vor. Die gesetzlichen Regelungen legen dieses Leitbild bei der Scheidung aber gleichermaßen allen Ehetypen zugrunde und die individuellen Verhältnisse werden dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt. Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Vielfalt gelebter Lebensgestaltungen ergibt sich ein verstärktes Bedürfnis nach einer vertraglichen Gestaltung der Scheidungsfolgen.

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