Julia WenmakersRechtliche Grenzen der neuen Formen von Satire im Fernsehen
Wo hört bei Stefan Raab und Harald Schmidt der Spaß auf?
Schriftenreihe zum Kommunikations- und Medienrecht, Band 10
Hamburg 2009, 388 Seiten
ISBN 978-3-8300-4299-0 (Print)
ISBN 978-3-339-04299-6 (eBook)
Rezension
[...] praxisnah[e] Untersuchung, die sich durch eine sehr eingehende Analyse der in reichem Maße herangezogenen Judikatur auszeichnet.
[...] Die Untersuchung bringt reiches Anschauungsmaterial über solche neuen Programme und Formate, die vielfältigen Bewährungsproben der Rechtsprechung, und sie liefert explizit und implizit auch einen Diskussionsbeitrag über die Probleme moderner Medienethik [...]
Zum Inhalt
Der Konflikt von Satire und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen hat die Gerichte seit jeher beschäftigt. War bis Ende der 80er Jahre hauptsächlich die politische Satire Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, so sind Anfang der 90er Jahre unter dem Begriff der "Comedy" neue Formen von Satire entstanden, die spezifisch auf das Medium Fernsehen zugeschnitten waren. Sendungen wie "TV total" (Pro 7) und die "Harald-Schmidt-Show" (jetzt "Schmidt & Pocher", ARD) zeichnen sich durch eine besondere Tabulosigkeit sowie einen auffallend despektierlichen Umgang mit ihren Spaßopfern aus. Zu diesen zählen inzwischen nicht nur Politiker und Prominente, sondern auch "Normalbürger". Erlaubt ist heute, was im Fernsehprogramm der 70er und 80er Jahre noch undenkbar gewesen wäre.
Vor diesem Hintergrund stellt die Autorin die Frage nach den rechtlichen Grenzen der Satire noch einmal neu. Dabei lenkt sie das Augenmerk besonders auf aktuelle und wichtige Aspekte, die in Rechtsprechung und Literatur bislang nur unzureichend Berücksichtigung gefunden haben: So scheint der rüde Umgang mit den Betroffenen beim Publikum auf eine gewisse Akzeptanz zu treffen, denn die entsprechenden Formate sind zu einem festen Bestandteil des Fernsehprogramms geworden. Die Verfasserin geht deshalb der Frage nach, ob die von der Rechtsprechung für den Konflikt von Satire und Persönlichkeitsrecht entwickelten Grundsätze nach wie vor stimmig sind oder ob die scheinbare Zustimmung des Publikums nicht ein verändertes Moral- und Sittlichkeitsempfinden der Gesellschaft indiziert, das auch für die rechtliche Bewertung von Satire nicht ohne Folgen bleiben kann.
Doch auch auf Seiten der Betroffenen ergeben sich rechtliche Probleme. Schließlich suchen Prominente und sonstige Personen des öffentlichen Lebens immer häufiger gezielt das Licht der Öffentlichkeit und schrecken dabei auch nicht davor zurück, intimste Details aus ihrem Privatleben zu offenbaren. Ein Großteil der nichtprominenten Spaßopfer ist zuvor ebenfalls schon einmal in den Medien in Erscheinung getreten, beispielsweise in Form von Talkshowauftritten. Handelt es sich bei den Betroffenen also tatsächlich um "Medienopfer", wie dies kritische Stimmen oftmals beklagen, oder müssen sich diese mit dem Schritt in die Öffentlichkeit nicht grundsätzlich satirische Verballhornungen ihrer Person gefallen lassen?
Schlagworte
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