Dissertation: Direkte Steuern, EG-Grundfreiheiten und die deutsche Unternehmensteuerreform

Direkte Steuern, EG-Grundfreiheiten und die deutsche Unternehmensteuerreform

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 62

Hamburg , 360 Seiten

ISBN 978-3-8300-4129-0 (Print) |ISBN 978-3-339-04129-6 (eBook)

Zum Inhalt

Der Autor befasst sich mit dem Gemeinschaftsrecht in seiner Auslegung durch den EuGH in dem im Wesentlichen nicht harmonisierten Bereich der direkten Steuern der Mitgliedstaaten sowie der Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf diese Rechtsprechung. Dabei wird aktuelle Rechtsprechung bis Juli 2008 berücksichtigt. Eine intensive Auseinandersetzung erfolgt im Hinblick auf die Rechtsprechungsentwicklung zur Anwendbarkeit der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit auf Drittstaaten bei grenzüberschreitenden Minderheitsbeteiligungen sowie zur Problematik der Begrenzung der zeitlichen Rückwirkung der Auslegungsurteile. Betrachtet werden verschiedene steuerliche Regelungen gegen den Gewinnexport sowie gegen den Verlustimport, Regelungen, die die Berücksichtigung von gebietsfremden Steuern oder von bestimmten Betriebsausgaben beschränken, sowie solche, welche die verwaltungstechnischen und tatsächlichen Schwierigkeiten einer Steuerfestsetzung und -erhebung im (auch europäischen) Ausland vermeiden. Zu nennen sind die grenzüberschreitende Organschaft und der Konzernabzug, die grenzüberschreitende Verlustverrechnung, die Dividendenbesteuerung beim Anteilseigner, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung, der Abzug von Beteiligungsaufwendungen, die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen, die steuerlichen Auswirkungen des Wegzugs einer Kapitalgesellschaft, die Hinzurechnungsbesteuerung, das Umwandlungssteuerrecht und die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger. Von besonderem Interesse ist die vorgenommene Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu den ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen im Bereich der direkten Steuern, welche Anhaltspunkte gibt, wie europarechtskonforme Regelungen zu gestalten wären. Dabei wird erkennbar, dass der Rechtfertigungsgrund der Notwendigkeit der Wahrung der Kohärenz der Steuersysteme kaum noch zum Tragen kommt. Hingegen erlangt der Grundsatz der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zunehmend an Bedeutung. Erkennbar wird im Hinblick auf die Amtshilfe- und die Beitreibungsrichtlinie weiter, dass die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für eine effektive Verwaltungszusammenarbeit schaffen und hinderliche Strukturen in der eigenen Verwaltung beseitigen müssen. Deutlich wird auch, dass die steuerlichen Reformwerke der Unternehmensbesteuerung noch erhebliches gemeinschaftsrechtswidriges Konfliktpotential besitzen, insbesondere die untersuchte Entstrickungsbesteuerung.

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