Doktorarbeit: Methodik der Auslegung im kontinentaleuropäischen und angelsächsischen Recht

Methodik der Auslegung im kontinentaleuropäischen und angelsächsischen Recht

Vergleich und Synthese juristischer Denkweisen vor dem Hintergrund der europäischen Privatrechtsangleichung

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 48

Hamburg , 336 Seiten

ISBN 978-3-8300-3616-6 (Print) |ISBN 978-3-339-03616-2 (eBook)

Zum Inhalt

Die Anwendung und Auslegung gesetzlicher Vorschriften steht im Mittelpunkt der alltäglichen Arbeit eines jeden Juristen. Dabei gewinnen privatrechtliche Vorschriften, die unmittelbar oder mittelbar auf europäischem Gemeinschaftsrecht beruhen, in dem zusammenwachsenden Europa immer mehr an Bedeutung. Die hinsichtlich ihrer Rechtskultur national geprägten Juristen in den Mitgliedstaaten der EG stehen vor der Aufgabe, diese auf supranationale Geltung ausgerichteten und gleichmäßige Anwendung im gesamten Gemeinschaftsgebiet beanspruchenden Regelungen gemeinschaftskonform auszulegen und anzuwenden. Dies macht das europäische Privatrecht zu einem der spannendsten und sich am schnellsten entwickelnden Rechtsgebiete unserer Zeit. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich im gegenwärtigen Europa jedoch aufgrund der historisch unterschiedlichen Entwicklung des kontinentaleuropäischen civil law von der des angelsächsischen common law. So lassen sich gerade dies- und jenseits des Kanals Divergenzen bei der Auslegung europäischer Rechtsnormen beobachten. Durch diese unterschiedlichen Auslegungsergebnisse werden die Ziele des europäischen Privatrechtsangleichungsprozesses, der Rechtssicherheit und Rechtsvorhersehbarkeit innerhalb Europas gewährleisten soll, erheblich gefährdet. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird deshalb von einigen Stimmen sogar bezweifelt, dass sich ein wahrhaft einheitlicher europäischer Rechtsraum entwickeln könne.

Der Verfasser untersucht die Validität dieser Ansicht. Ausgangspunkt der Bearbeitung ist deshalb die Frage, welche Merkmale innerhalb der beiden Rechtstraditionen für das besondere Rechtsverständnis bei der Auslegung von Gesetzesrecht kennzeichnend sind. Anschließend wird anhand des englischen case laws untersucht, wie die englischen Richter die Herausforderungen bei der Auslegung und Anwendung kontinentaleuropäischer Rechtsnormen, einschließlich der einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen, seit dem Beitritt des Vereinigten Königreiches zu den EG bewältigt haben und inwieweit bereits eine Annäherung der beiden europäischen Rechtstraditionen unter dem Dach der EG zu verzeichnen ist. Schließlich untersucht Gisewski Vorschläge zur weiteren Verknüpfung der im europäischen Privatrechtsangleichungsprozess beteiligten juristischen Denkweisen auf ihre Eignung, eine gleichmäßige Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf einen wahrhaft gemeineuropäischen Rechtsraum sowie unter gleichzeitiger Beibehaltung der verschiedenen (Rechts-)Identitäten innerhalb der EG zu fördern.

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