Doktorarbeit: Gleichheit und Verwaltung

Gleichheit und Verwaltung

Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gleichheitssatz und ihre Auswirkung auf die Verwaltung

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 43

Hamburg , 435 Seiten

ISBN 978-3-8300-3017-1 (Print) |ISBN 978-3-339-03017-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie befasst sich mit einem Bereich zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Es geht um die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

Der allgemeine Gleichheitssatz ist eines der Grundrechte, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht mit am häufigsten befasst. Auch die Verwaltungsgerichte haben oft damit zu tun, denn viele Rechtssuchende fühlen sich ungleich oder „willkürlich“ behandelt. Umgekehrt zeigt das, welches Augenmerk die Verwaltung auf den Gleichheitssatz legen muss, wenn sie Entscheidungen trifft.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung des Gleichheitssatzes maßgeblich geprägt. Daran muss sich die Praxis der Gerichte und auch der Verwaltung orientieren. Seit 1980 hat das Gericht die Gleichheitsprüfung durch die sogenannte „neue Formel“ weiter entwickelt und transparenter gestaltet. Die Diskussion zur neuen Formel konzentrierte sich in der Vergangenheit auf die Bindung des Gesetzgebers. Die Verwaltung wurde hierüber vernachlässigt. Diese Lücke will der Verfasser schließen. Das Buch zeigt die Entwicklung der neuen Formel auf und beschreibt, wie die neuere Rechtsprechung in Literatur und Verwaltungsrechtsprechung aufgenommen wurde. Die nunmehr schon 20 Jahre alte Rechtsprechung hat in der Praxis der Gerichte und vor allem des Bundesverwaltungsgerichts kaum Widerhall gefunden. Viele bleiben den alten Formeln, vor allem der Willkürformel, verhaftet. Dabei eignet sich die neue Formel viel besser als die bisherigen Formeln, um Entscheidungen zu begründen, weil sie die Rechtsanwendenden zu einer für die Rechtssuchenden besser nachvollziehbaren Begründung ihrer Entscheidung zwingt. Das trägt zur Akzeptanz des Rechts und zum Rechtsfrieden bei. Diese universelle Eignung und „Praxistauglichkeit“ der neuen Formel zeigt Christian Boden anhand von Fallkonstellationen auf, bei denen dem Gleichheitssatz in der Verwaltungspraxis typischerweise Bedeutung zukommt.

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