Dissertation: Die Totensorge – ein Persönlichkeitsrecht

Die Totensorge – ein Persönlichkeitsrecht

Zivilrechtliche Untersuchung der Verfügungsbefugnis am toten menschlichen Körper

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Studien zum Zivilrecht, Band 39

Hamburg , 304 Seiten

ISBN 978-3-8300-2931-1 (Print) |ISBN 978-3-339-02931-7 (eBook)

Zum Inhalt

Stephan Schenk befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen, welche sich aus dem missbräuchlichen Umgang mit dem toten menschlichen Körper ergeben.

Der Umgang mit dem toten menschlichen Körper wird durch das Recht der Totensorge geregelt. Der Tod und auch die Totensorge gehören zu einem Teil unseres Lebens, womit man sich eher mit Unbehagen befasst. Dieses wirkt sich in der Gesellschaft in der Form aus, dass diese Themen oft tabuisiert werden. Diese Tabuisierung setzt sich auch im deutschen Zivilrecht fort. So schweigt das BGB zum Faktum der toten Person sowie zum Rechtsinstitut der Totensorge. Dies hat zur Folge, dass, obwohl die Totensorge als solches allgemein anerkannt ist, sowohl die rechtliche Einordnung als auch die rechtliche Ausgestaltung, insbesondere Umfang und Reichweite in vielen Punkten umstritten oder teilweise auch gänzlich ungeklärt. Dies ist aber gerade in soweit problematisch, als dass an unsere Rechtsordnung gerade die Anforderung gestellt wird, durch klare Ge- und Verbote eindeutige Handlungsanweisungen zu geben und auf der anderen Seite beim Verstoß gegen diese Ge- und Verbote ausreichende Sanktionsmöglichkeiten bereitzuhalten.

Insgesamt stellt die derzeitige Situation einen unerträglichen Zustand dar, welcher zunehmend zu einem Rechtsproblem wird. Dieses zeigt gerade auch die alltägliche Praxis. Exemplarisch sei nur die Verwendung von Leichen für Crash-Tests oder die Entsorgung von abgetriebenen Föten, Fehlgeburten, etc. als Klinikabfall sowie Verwendung zu Forschungsexperimenten genannt.

Aber auch Bereiche, die mittlerweile eine gesetzliche Normierung erfahren haben, wie etwa die Organentnahme bei Verstorbenen durch das Transplantationsgesetz, bleiben im Hinblick auf eine Verletzung der Totensorge weiterhin problematisch, da die gesetzlichen Bestimmungen den Bereich der Totensorge selbst allenfalls am Rande berühren.

Problematisch an einer Normierung im Hinblick auf den Umgang mit dem toten menschlichen Körper und auch der Totensorge ist, dass sanktionsbewehrte Rechtsnormen im Grunde nur als ultima ratio geschaffen werden, im Übrigen aber soziale, ethische, religiöse, oder auf berufsspezifische Moral gegründete Normen das Funktionieren des Zusammenlebens sichern.

Der Verfasser untersucht zunächst auf welches Objekt sich die Totensorge bezieht. Schon begriffsnotwendig setzt die Totensorge den Tod eines Menschen voraus. Wann aber ist ein Mensch Tod? Im Weiteren wird das Rechtsinstitut der Totensorge zunächst umfassend dargestellt und anschließend einzelne Problembereiche dahingehend untersucht, ob diese in den Schutzbereich der Totensorge mit einzubeziehen sind und ob hierdurch ein umfassender Rechtsschutz gewährt werden kann.

Ein Schwerpunkt der Studie liegt in der Frage, ob es sich bei der Totensorge um eine weitere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt. Hiermit unmittelbar zusammen hängt auch die Frage, ob gewisse Verletzungen des Totensorgerechts in Form einer billigen Entschädigung in Geld auszugleichen sind.

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