Doktorarbeit: Instrumente zur Informationsbeschaffung im Vorfeld von Patent- und Urheberrechtsverletzungsverfahren

Instrumente zur Informationsbeschaffung im Vorfeld von Patent- und Urheberrechtsverletzungsverfahren

Der Vorlegungs- und Besichtigungsanspruch nach §809 BGB und die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 17

Hamburg , 296 Seiten

ISBN 978-3-8300-2343-2 (Print) |ISBN 978-3-339-02343-8 (eBook)

Rezension

[…] Battenstein bereitet [die] Problematik systematisch überzeugend auf und stellt auch die instanzgerichtliche Rechtsprechung zum Besichtigungsanspruch, namentlich die «Düsseldorfer Praxis», anschaulich dar. […]

[…] darum uneingeschränkt: solide und lesenswert!

Christoph Ann in: Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, Jg. 2009, H. 3, S. 838f.


Zum Inhalt

Jedes gewerbliche Schutzrecht ist nur so viel wert wie die Möglichkeiten zu seiner Durchsetzung. Und jede Rechtsdurchsetzung verlangt die Kenntnis von dem schutzrechtsverletzenden Tun des Anderen. Bereits diese simple Erkenntnis offenbart die kardinale Bedeutung, die dem Besichtigungsanspruch im gewerblichen Rechtsschutz zukommt.

Was aber heißt „besichtigen“? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie wird der Besichtigungsanspruch verfahrensrechtlich am zweckmäßigsten verfolgt? Zu diesen und zu vielen weiteren Fragen rund um die Besichtigungsproblematik erhält der Leser – systematisch aufgearbeitet – detaillierte Antworten. Sie berücksichtigen nicht nur die bekannte Rechtsprechung des BGH („Druckbalken“, „Faxkarte“), sondern sie gehen auch auf die daran anschließende Spruchpraxis der Instanzgerichte ein. Wertvolle Einblicke liefern schließlich die umfassende Darstellung der „Anton Piller-Order“ des englischen Rechts und die Erörterungen zur „Enforcement“-Richtlinie, die wegen der bevorstehenden Umsetzung in nationales Recht ganz besondere Aktualität gewonnen haben.

Dr. Thomas Kühnen (Vorsitzender Richter am LG Düsseldorf)

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