Lara FriederichsIm Graubereich zwischen ROM I und ROM II: Die Qualifikation der Sachwalterhaftung im europäischen Kollisionsrecht
Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 82
Hamburg 2025, 376 Seiten
ISBN 978-3-339-14264-1 (Print)
ISBN 978-3-339-14265-8 (eBook)
Zum Inhalt deutschenglish
Die fortschreitende Globalisierung und der europäische Binnenmarkt haben die Zahl grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen deutlich erhöht. Oft sind externe Dienstleister wie Sachverständige, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer beteiligt, um wichtige Informationen für Transaktionen bereitzustellen. Doch was passiert, wenn diese Informationen falsch sind und wirtschaftliche Schäden verursachen? Wer haftet in solchen Fällen, und nach welcher Rechtsordnung wird die Verantwortung beurteilt?
Das Buch „Im Graubereich zwischen Rom I und Rom II: Die Qualifikation der Sachwalterhaftung im europäischen Kollisionsrecht“ widmet sich dieser komplexen Fragestellung. Im Zentrum steht dabei zunächst die Frage, ob es sich bei der sog. Sachwalterhaftung – also der Haftung von Informationsgeber, die als externe Leistungsträger im Rahmen von Transaktion fahrlässig Vermögensschäden verursachen ohne mit dem Geschädigten vertraglich verbunden zu sein – um ein vertragliches oder außervertragliches Schuldverhältnis handelt. Dies ist sowohl auf der Ebene des Sach- als auch des Internationalen Privatrechts zu beantworten.
Die Autorin beleuchtet detailliert wie die Abgrenzung zwischen vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen im Rahmen des seit 2009 in diesem Bereich vereinheitlichten europäischen Koalitionsrechts erfolgen kann und untersucht, wie die Qualifikation der Sachwalterhaftung innerhalb dieses Systems vorzunehmen ist. Dabei erfolgt zunächst eine kritische Auseinandersetzung mit dem europäischen Vertragsbegriff.
Die anschließende Analyse möglicher Kollisionsnormen im Rahmen der Rom II-Verordnung legt einen besonderen Fokus auf Art. 12 Rom II. Es wird diskutiert, ob und inwieweit die Sachwalterhaftung vom Anwendungsbereich dieser Norm erfasst wird und kritisch hinterfragt, ob Art. 12 Rom II in seiner derzeitigen Fassung eine Qualifikation der Sachwalterhaftung überhaupt ermöglicht. Auf Basis der gefundenen Ergebnisse wird abschließend ein konkreter Vorschlag für eine Neuregelung jener Norm unterbreitet.
Schlagworte
Art. 12 ROM IIEuropäisches PrivatrechtHaftung DritterKollisionsrechtQualifikationRechtswissenschaftRom I-VORom II-VOSachwalterhaftungVertrauenshaftung§ 311 BGBIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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