Doktorarbeit: Die Behandlung algorithmischer Kommunikate im deutschen Recht

Die Behandlung algorithmischer Kommunikate im deutschen Recht

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 153

Hamburg , 248 Seiten

ISBN 978-3-339-12836-2 (Print) |ISBN 978-3-339-12837-9 (eBook)

Zum Inhalt

Obwohl Algorithmen in unserer realen und digitalen Umwelt mittlerweile omnipräsent sind, ist der rechtliche Umgang mit Algorithmen und ihrem Output bisher geprägt von rechtlicher Unsicherheit. Häufig konzentriert sich die Diskussion dabei auf die negativen und diskriminierenden Wirkungen algorithmischer Entscheidungsfindung: Algorithmen neigen dazu, bestehende Ungleichgewichte als Regelmäßigkeiten zu erkennen und dadurch zu verstärken.

Weniger im Mittelpunkt stand bisher hingegen der Umgang mit algorithmischen Kommunikaten, also dem Text oder Textstück, welches der Algorithmus aus seinen Berechnungen kreiert und ausgibt. Dabei ist die Natur solcher Kommunikate durchaus problematisch. Denn obwohl ein Algorithmus im Prinzip nur eine Aneinanderreihung von Rechenoperationen und somit sein Output ähnlich einer Tatsache sein sollte, scheint manchem in Textform ausgegebenem Ergebnis eines Algorithmus eine meinungsähnliche Aussage anzuhaften.

Denn maschinelle Äußerungen sind häufig geprägt von unserem eigenen Sprachverhalten. Viele Algorithmen, wie beispielsweise solche von digitalen Assistenten, lernen inzwischen dazu und passen sich ihren Nutzern an. Dies schlägt sich bisher meist rein inhaltlich wieder, also durch die dem Nutzer präsentierten Ergebnisse. Zukünftig könnte sich aber zudem der Sprachduktus und Wortschatz eines digitalen Assistenten an seinen Nutzer anpassen. Dabei dürfte dem digitalen Assistenten ein sehr ungefiltertes Bild seines Nutzers gegenüberstehen. Schließlich dürfte der Umgang mit dem computerisierten Gegenüber geprägt sein von meinungsmäßiger Freizügigkeit. Eine Suchmaschine belügt man nicht, ansonsten würde ihre Funktion ad absurdum geführt.

Somit ergibt sich aus dem Umgang mit Algorithmen möglicherweise ein wirklichkeitsgetreueres Bild seines Nutzers, als in der öffentlichen Wahrnehmung. Der User fühlt sich weniger beobachtet und anonymer und daher freier in Meinungsbildung und -ausdruck. Dies müsste sich natürlich auch auf den algorithmischen Output übertragen.

Wie Äußerungen in Anbetracht dieser Konstellation rechtlich zu behandeln sind, darin soll diese Abhandlung Licht bringen.

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