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Hao Zhong
Die Testamentsfähigkeit im römischen Recht
Testamenti factio non privati sed publici iuris est
In dieser Studie wird eine Digestenstelle behandelt, nämlich D. 28, 1, 3: testamenti factio non privati sed publici iuris est. Diese Quelle stammt von Papinian, einem der bekanntesten spätklassischen Juristen. Es drängt sich die Frage auf, warum Papinian die Rechtsfähigkeit in Bezug auf das Testament, also eine private Angelegenheit, dem Rechtsbereich des ius…
AugustusErbrechtIus privatumIus publicumPapinianRechtsgeschichteRömisches RechtSpätklassische ZeitTestamentTestamenti factioBettina Luidolt
Römische Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft verglichen mit modernen Konzepten
Vor einiger Zeit haben Diskussionen über die Themenbereiche Ehe und Homosexualität sowie deren mögliche Vereinbarkeit und damit unmittelbar in Zusammenhang stehend, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, Bewegung in die politische Landschaft unseres Landes gebracht. Neben dem "klassischen Familienbild" werden Menschen des 21. Jahrhunderts auch zunehmend mit anderen…
Altrömische ZeitEheeingetragene LebensgemeinschaftFamilienrechtKlassische ZeitKonkubinatLebensgemeinschaftNichteheliche LebensgemeinschaftRechtswissenschaftHäufige Schlagworte im Fachgebiet Archäologie & Altertumswissenschaft