: Maßregelvollzug in Hamburg

Maßregelvollzug in Hamburg

Verurteilungen zur Unterbringung nach §63 StGB, Entlassungen, Unterbringungsdauer und Rückfälligkeit zwischen dem 1.1.1980 und dem 1.1.1990

Buch beschaffen

Studienreihe psychologische Forschungsergebnisse, Band 48

Hamburg , 208 Seiten

ISBN 978-3-86064-926-8 (Print)

Zum Inhalt

Mit der vorliegenden Studie ist erstmals der Maßregelvollzug eines Bundeslandes in einem 10-Jahreszeitraum in wichtigen Aspekten empirisch beforscht worden. Dazu wurde als Erhebungsinstrument ein ausführlicher Fragebogen entwickelt, der sich auch für die bundesweite Forschung vieler relevanter Fragen des Maßregelvollzuges hervorragend eignet.

In der umfassenden empirischen Analyse der Hamburger Rechtsprechung zur Unterbringung wird vor allem beschrieben, wie viele und welche Täter in Hamburg zur Unterbringung nach § 63 StGB verurteilt wurden und welches die Einweisungsdelikte waren. Aber auch die wichtigsten Fragen zur juristischen Verfahrenspraxis in Hamburg werden beantwortet. Hier wird z. B. erfasst, wie ausführlich die Täter im Verfahren psychiatrisch und psychologisch untersucht wurden und wieviel Zeit verging, bis die Täter dingfest gemacht, rechtskräftig verurteilt und dann in den Maßregelvollzug überstellt wurden.

Von größtem wissenschaftlichen und öffentlichen Interesse sind die Ergebnisse der Untersuchung der Entlassungspraxis in Hamburg. Sehr differenziert wurde hier zunächst die Unterbringungsdauer der Entlassenen erfasst. Daran schließt sich die Beschreibung derjenigen an, die entlassen wurden. Die gründliche Untersuchung der Frage der Rückfälligkeit hat den größten Raum eingenommen. Dazu wurden nicht nur die Krankenakten sondern auch die Bundeszentralregisterauszüge und die Unterlagen der Führungsaufsichtsstelle ausgewertet. Die Ergebnisse überraschen die Fachwelt: Von 68 Entlassenen sind 63 Entlassene nach dem Kriterium "Bewährungswiderruf" nicht wieder rückfällig geworden. Die Nachuntersuchungszeit betrug bis zu 10 Jahre (durchschnittliche Nachuntersuchungszeit 5 Jahre und 6,5 Monate).

Manfred Prior legt hier eine Studie vor, die für alle Berufsgruppen interessant ist, die mit dem Maßregelvollzug zu tun haben, vor allem aber für Psychiater, Psychologen, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte Bewährungshelfer und Sozialarbeiter.

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