Dissertation: Gefährderansprachen

Gefährderansprachen

Rechtliche Grundlagen und praktische Erscheinungsformen

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CRIMINOLOGIA – Interdisziplinäre Schriftenreihe zur Kriminologie, kritischen Kriminologie, Strafrecht, Rechtssoziologie, forensischen Psychiatrie und Gewaltprävention, Band 33

Hamburg , 284 Seiten

ISBN 978-3-8300-8161-6 (Print) |ISBN 978-3-339-08161-2 (eBook)

Zum Inhalt

Mit der Gefährderansprache glaubt man gegen subkulturelle Erscheinungen, Hooliganismus, Links- und Rechtsextremismus und Intensivtäter gleichermaßen gewappnet zu sein. Trotz dieser praktischen Häufigkeit ist diese Anspracheform in der Theorie noch kaum behandelt. Auch in der Rechtsprechung existieren so gut wie keine Entscheidungen, die sich mit einer Gefährderansprache befassen. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen der Gefährderansprache durchaus nicht unstreitig und auch einige mit ihr einhergehenden „Begleiterscheinungen“ werfen rechtliche Fragen auf.

Angefangen von informatorischen Ansprachen der Polizei gegenüber der Allgemeinbevölkerung über individuelle Gespräche zur Deeskalation bei Gefahrenlagen hin zu einer konkreten Ansprache gegenüber einer Person aus einem bestimmten Anlass heraus entwickelte sich die polizeiliche Gesprächsführung. Sie hat mit der Gefährderansprache nunmehr eine neue Stufe erreicht. Aber was ist eine Gefährderansprache, welchen Charakter und welche rechtlichen Grundlagen hat sie?

Mit der Gefährderansprache hat ein neues Wort Einzug gehalten bei der Polizei. Eines, mit dem man auf allen Ebenen polizeilichen Tätigwerdens offenbar wuchern kann, eine Allzweckwaffe zur Erfüllung des polizeilichen Auftrags insbesondere im Rahmen der Gefahrenabwehr. Als vergleichsweise neues polizeiliches Instrument setzt sie an der Person an. Die Sprache als Hauptinstrument der Polizei wird eingesetzt, um konkret- individuell auf präventiver Ebene vorzugehen. Dass die Polizei die Sprache einsetzt, um präventiv gegen Personen vorzugehen, bedeutet dabei nicht notwendigerweise, dass sie diese persönlich anspricht. Die Gefährderansprache kann daher nicht nur mündlich sondern auch schriftlich vollzogen werden. Mit ihr hat sich ein polizeiliches Instrument entwickelt, welches in immer mehr Anwendungsgebieten zum Einsatz kommt.

Mit dieser Untersuchung wird der Versuch unternommen, das Phänomen der Gefährderansprache zunächst zu erfassen und zu beschreiben, bevor im weiteren Verlauf genauer auf ihren präventiven Ansatz eingegangen wird. Ob dieser nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis erfolgversprechend ist, soll dabei anhand einer vom Polizeipräsidium Gelsenkirchen durchgeführten Wirkungsevaluation untersucht werden. Ein besonderes Gewicht wird auf die rechtlichen Grundlagen gelegt, deren wesentliche Grundsätze durch eine Entscheidung des OVG Lüneburg zwar behandelt wurden, die aber in Einzelheiten immer noch Fragen aufwerfen. Abschließend behandelt die Verfasserin die Frage der Normierung der Gefährderansprache im deutschen Polizei- und Ordnungsrecht und unternimmt auf dieser Grundlage einen eigenen Normierungsversuch.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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