Elisa MayUrheberstrafrecht und Streaming
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 117
Hamburg 2014, 238 Seiten
ISBN 978-3-8300-8015-2 (Print)
ISBN 978-3-339-08015-8 (eBook)
Zum Inhalt
Kaum ein anderes Rechtsgebiet wird durch die technologischen Fortschritte derart stark herausgefordert wie das Urheberrecht mitsamt seinem Urheberstrafrecht. Die fortwährenden Reformierungen durch den Ersten, Zweiten und Dritten Korb verdeutlichen die Schwierigkeit des Gesetzgebers, das Recht an den stetigen Wandel anzupassen. Das Internet und die neuen technischen Möglichkeiten bringen für Urheber und Rechteinhaber zwei wesentliche Begleiterscheinungen mit sich: Auf der einen Seite eröffnen moderne Technologien neuartige Verwertungs- und Distributionsmöglichkeiten. Über das Medium Internet lassen sich unkompliziert neue größere Märkte erschließen. Die kulturelle Vielfalt wird durch die Etablierung neuer Geschäftsmodelle und Ideen kontinuierlich erweitert. Auf der anderen Seite stellen neue Technologien Risiken für die Urheber und die weiteren am kreativen Schaffens- und Verwertungsprozess Beteiligten dar. Werden geistige Werke erst einmal digitalisiert, so können sie nahezu beliebig kopiert, verändert, übertragen und abgespeichert werden, ohne dass diese Vorgänge noch wirksam kontrollierbar wären. Durch die Möglichkeiten der Digitalisierung und des weltweiten Zusammenschlusses von Computernetzen werden Urheberrechte daher mehr denn je verletzt.
Parallel dazu zeigt sich das Problem, dass insbesondere der jüngeren im Internet aktiven Generation ein relevantes Unrechtsbewusstsein fehlt. Es erscheint „normal“ und keineswegs normwidrig, Audio- und Videodateien im Internet nach Belieben zu nutzen, zu tauschen und zu verbreiten. Auf diese Weise entsteht nicht nur ein sehr weiter Bereich rechtswidrigen, teilweise sogar strafrechtswidrigen Verhaltens. Die Normgeltung selbst wird in Frage gestellt, wenn sich ein großer, vielleicht sogar der überwiegende Teil der Bevölkerung nicht mehr an die einschlägigen Rechtsnormen hält.
Die Autorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Phänomen am Beispiel der Bedeutung des „Streaming“ (dem Anhören und Betrachten von Videodateien aus dem Internet, ohne diese dauerhaft auf dem eigenen PC zu speichern) für das Urheberstrafrecht näher zu beleuchten.
Schlagworte
DigitalisierungFilmstreamingInformationsgesellschaftKino.toKritikOnlineStreamingUrheberrechtUrheberrechtsnovellenUrheberstrafrechtVerwertungWirtschaftsstrafrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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